Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig gekippt hat, will die Staatsregierung den Kommunen erneut lokale Verbote ermöglichen. «Die Entscheidung des VGH ist bedauerlich, da Alkohol enthemmt und dazu beiträgt, mit den unbedingt nötigen Hygieneabständen laxer umzugehen», teilte die Staatskanzlei der Deutschen Presse-Agentur mit. «Wir werden daher die alte Regelung wieder in Kraft setzen, wonach die Kommunen bestimmte Plätze festlegen, an denen der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum verboten ist.»