Bibliotheken dürfen für Abholung vorbestellter Bücher öffnen
20.01.2021 - Bibliotheken in Bayern dürfen in Kürze für die Abholung vorbestellter Bücher öffnen. Das hat das Kabinett am Mittwoch in München beschlossen. Bei Bibliotheken und Archiven wird die Abholung vorbestellter Bestände laut Staatskanzlei unter den gleichen Voraussetzungen ermöglicht, wie das sogenannte «Click&Collect» inzwischen auch im Handel möglich ist. Das bedeutet unter anderem, dass für Abholer eine FFP2-Maskenpflicht gilt, Mindestabstände eingehalten werden, es ein Hygienekonzept gibt und Menschenansammlungen verhindert werden. Aus der Opposition hatte es in den vergangenen Wochen wiederholt Forderungen nach einer solchen Erlaubnis für Bibliotheken gegeben.
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