Die Verfolgung ausländischer Kriegsverbrecher durch deutsche Ermittler und Strafgerichte bleibt uneingeschränkt möglich. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gab dafür am Donnerstag in einem Grundsatz-Urteil grünes Licht. Eine in den vergangenen Jahren entstandene Diskussion auf internationaler Ebene über eine mögliche Immunität staatlicher Funktionsträger stehe dem nicht entgegen, entschieden die obersten deutschen Strafrichter. Die Prüfung habe ergeben, dass die «ganz überwiegende Mehrheit der Staaten» die Strafverfolgung als statthaft erachte. Damit sah sich der BGH nicht in der Pflicht, die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, sondern entschied direkt selbst. (Az. 3 StR 564/19)