Die Brandenburger müssen ihre Alltagsmasken ab dem heutigen Samstag im öffentlichen Nahverkehr, in Geschäften und Büros durch besser schützende Masken ersetzen. Dafür sind nach Angaben der Landesregierung OP-Masken, FFP2-Masken und solche mit der Bezeichnung N95, P2, DS2 oder KN95 zulässig - aber ohne Ausatemventil. Die verschärfte Maskenpflicht gilt in Bussen und Bahnen inklusive Haltestellen, im Einzelhandel - auch auf Parkplätzen -, bei Physiotherapie und Fußpflege sowie in Büros mit Ausnahme fester Plätze und wenn der Abstand eingehalten werden kann. Unter anderen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr ausgenommen.