Wenn ein nicht angeleinter Hund einen Spaziergänger angreift, kann das auch strafrechtliche Folgen haben, urteilte das Landgericht Osnabrück. Die 5. Kleine Strafkammer verurteilte einen 24-Jährigen aus Quakenbrück wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 500 Euro, nachdem einer seiner Schäferhunde eine Frau zu Fall gebracht hatte (Urteil vom 20. Januar 2021, Aktenzeichen 5 Ns 112/20). Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, kam eine heute 40 Jahre alte Quakenbrückerin im Oktober 2019 mit ihren Einkäufen am Grundstück des Angeklagten vorbei.