Corona-Ausbruch in Altenheim: Anzeige gegen Einrichtung
29.01.2021 - Nach einem großen Corona-Ausbruch in einem Hildesheimer Altenheim ist bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige der Heimaufsicht eingegangen. Ermittlungen seien bisher noch nicht aufgenommen worden, die Anzeige sei wegen Körperverletzung durch Unterlassen erfolgt, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hildesheim am Freitag. Zuvor hatte die «Hildesheimer Allgemeine Zeitung» berichtet. Dem Bericht zufolge gab es insgesamt 141 Infizierte unter Bewohnern und Mitarbeitern sowie 14 Tote. Die Geschäftsführung des Altenheims war für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.
Die Heimaufsicht habe Ende Dezember einen anonymen Hinweis darauf erhalten, dass die Corona-Testpflicht für Besucher in der Einrichtung nicht konsequent umgesetzt werde, berichtete die Zeitung. In Stadt und Landkreis Hildesheim gelte, dass die Heime bei ihren Beschäftigten an zwei Arbeitstagen pro Woche einen Corona-Schnelltest machen müssen. Besucher dürfen demnach nur ins Heim, wenn sie einen maximal 72 Stunden alten negativen Test mitbringen – oder sie müssen im Heim einen Schnelltest machen.
Seit Montag gilt laut niedersächsischer Corona-Verordnung, dass Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen an jedem Tag, an dem sie in den Einrichtungen oder für ambulante Pflegedienste tätig sind, einen Schnelltest machen müssen. Besucher müssen ein negatives Testergebnis vorlegen, das höchstens 72 Stunden alt ist.
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