Mieterinnen und Mieter, die wegen eines verpatzten Starts der Mietpreisbremse wie etwa in Niedersachsen dauerhaft zu viel Miete zahlen, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Schadenersatz. Es gebe in solchen Fällen keine Amtshaftung, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in einem Pilotverfahren gegen das Land Hessen. Damit ist der Versuch eines Rechtsdienstleisters, den Staat für die Nachteile haftbar zu machen, in letzter Instanz gescheitert. (Az. III ZR 25/20)