AfD-Fraktion will gegen Corona-Schutzverordnung klagen
28.01.2021 - Die AfD-Fraktion im sächsischen Landtag will wegen der Corona-Schutzverordnung vor das Verfassungsgericht ziehen. Eine entsprechende Normenkontrollklage kündigte sie am Donnerstag an. «Für viele kleine und mittlere Unternehmen sind die aktuellen Betätigungsverbote ein untragbarer Zustand. Damit der Einzelhandel, die Gastronomie, der Reha-Sport, Friseure und andere Betriebe schnell wieder öffnen können, werden wir nun vor Gericht ziehen», erklärte Fraktionschef Jörg Urban. Die aktuelle Verordnung sei ein «Sammelsurium von weitreichenden Grundrechtseinschränkungen».
Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) verwies auch auf andere Klagen gegen die bisherigen 20 Schutzverordnungen: «Wir machen das ja nicht, um willkürlich in irgendwelche Bürgerrechte einzugreifen. Sondern nochmal: Der Schutz der Bevölkerung - das ist unser oberstes Gebot.» Sie glaube, dass die Schutzverordnung dafür eine sehr gute Begründung liefere: «Deswegen gehe ich davon aus, dass wir auch die Klagen gewinnen. Sollte ein Gericht eine andere Entscheidung treffen, dann werden wir uns selbstverständlich als Freistaat auch an diese Entscheidung gebunden fühlen.»
© dpa-infocom GmbH