Sparkasse darf Verträge mit langer Laufzeit nicht kündigen
21.11.2019 - Dresden (dpa/sn) - Die Stadtsparkasse Zwickau darf Prämiensparverträge mit einer Laufzeit von 99 Jahren nicht vorzeitig kündigen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden am Donnerstag entschieden. Es gab damit der Klage einer Kundin recht, deren drei Verträge im Jahr 2017 von der Sparkasse gekündigt worden waren. In den Verträgen sei eine Laufzeit und nicht nur eine Höchstfrist vereinbart worden, hieß es zu Begründung des OLG. Die Sparkasse müsse sich nach der von ihr selbst formulierten Laufzeit richten, hieß es. Die Dresdner Richter hoben damit ein Urteil des Landgerichtes Zwickau auf, das die Klage der Kundin abgewiesen hatte.
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