Gewerkschaften: Polizisten beim Impfen nicht sortieren
07.03.2021 - Nachdem die ersten Lehrer und Erzieher geimpft wurden, kommen nun auch Polizisten an die Reihe. Doch werden nicht alle gleichzeitig ein Impfangebot bekommen. Wer darf zuerst? Die Gewerkschaften halten jedenfalls nichts von einer Unterscheidung nach Tätigkeitsfeld.
Nach Ansicht von Gewerkschaften sollte die Impfreihenfolge innerhalb der Thüringer Polizei nicht nach der Tätigkeit der Beamten ausgerichtet sein. «Wir wollen beim Impfen keine Unterscheidung zwischen Kriminalbeamten, Schutzpolizisten oder Streifenbeamten», sagte der Thüringer Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Kai Christ, der Deutschen Presse-Agentur. Seiner Meinung nach müsse sich eine Priorisierung innerhalb der Polizei vor allem nach Kriterien wie Vorerkrankungen oder Alter richten.
Es gebe genügend Kollegen mit Herzproblemen oder solche, die zum Beispiel eine Krebserkrankung überstanden hätten. Diese müssten den Vorrang haben, forderte Christ.
Bei der Impfreihenfolge sind in Thüringen Polizei- und Ordnungskräfte, die bei der Arbeit einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, weil sie zum Beispiel Demonstrationen absichern, in der Prioritätsgruppe zwei einsortiert. Sie können bereits geimpft werden. Andere Polizisten sollen erst später drankommen.
Nach Angaben des Innenministeriums gibt es eine Impfreihenfolge innerhalb der Thüringer Polizei, die sich «an den Kontaktmöglichkeiten, den unterschiedlichen Organisationseinheiten, der Wichtigkeit sowie der Verfügbarkeit des Personals orientiert».
Der Thüringer Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Jürgen Hoffmann, drang darauf, die Thüringer Polizei möglichst schnell durchzuimpfen. Seiner Meinung nach sollte der Polizeiärztliche Dienst den Beamten die Spritze geben.
Bereits jetzt können Polizisten früher als eigentlich vorgesehen an eine Corona-Impfung kommen - über das sogenannte Hop-On-Verfahren. Bedeutet: Bleibt Impfstoff übrig und droht zu verfallen, kann ein Polizist einspringen und sich eine Spritze geben lassen. Christ sagte, auch beim Hop-On-Verfahren sollte nicht nach Tätigkeit der Polizisten unterschieden werden, sondern nach Risikomerkmalen.
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