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Genderverbot in Bayern tritt in Kraft

Von heute an ist gendersensible Sprache in Bayerns Behörden, Schulen und Hochschulen ausdrücklich verboten - scharfer Kritik zum Trotz.
Genderverbot in Bayern
Gendern verboten: Scharfe Kritik gab es daran unter anderem von den Grünen, politischen Hochschulgruppen, Gewerkschaften, queeren Verbänden und auch der Bundesschülerkonferenz. © Sven Hoppe/dpa

In Bayern ist heute das Genderverbot in Kraft getreten. In Schulen, Hochschulen und Behörden im Freistaat ist die Verwendung geschlechtersensibler Gendersprache von nun an ausdrücklich verboten. In der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) für die Behörden des Freistaates Bayern heißt es jetzt: «Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind unzulässig.»

Das Kabinett hatte die umstrittene Regelung am 19. März beschlossen, in der vergangenen Woche, am Gründonnerstag, veröffentlichte die Staatsregierung die Änderung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hatte die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zuletzt mit Beschluss vom 15. Dezember 2023 nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können. 

Scharfe Kritik an dem Verbot gab es aber unter anderem von den Grünen, politischen Hochschulgruppen, Gewerkschaften, queeren Verbänden und auch der Bundesschülerkonferenz. 

Konsequenzen sind eine Einzelfallentscheidung

Welche Konsequenzen denjenigen drohen, die sich über das Verbot hinwegsetzen, ist nach Angaben des bayerischen Innenministeriums eine Einzelfallentscheidung. «Ob überhaupt beziehungsweise wann dabei die Schwelle eines disziplinarrechtlich relevanten Fehlverhaltens im Sinne einer Dienstpflichtverletzung im konkreten Einzelfall überschritten wird, wird insbesondere mit Blick auf die Häufigkeit, das Ausmaß und den jeweiligen Kontext zu beurteilen sein», teilte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage mit.

Es mache beispielsweise einen Unterschied, ob es sich um ein behördeninternes oder ein öffentliches Schreiben handle und ob die gendersensible Sprache einmal oder mehrmals verbotenerweise verwendet werde.

© dpa
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