Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Gültiger Steuerbescheid: Nachträgliche Änderung möglich

Beeinflusst ein Ereignis nachträglich Ihren Steuerbescheid? Dann kann dieser unter Umständen geändert werden. Wenn nicht, können Betroffene einen anderen Weg gehen. So sind die Regeln.
Gültiger Steuerbescheid: Nachträgliche Änderung möglich
Uralt-Überraschung im Briefkasten? Wirken sich Ereignisse nachträglich steuerlich aus, werden diese erfasst - auf unterschiedlichen Wegen. © Christin Klose/dpa-tmn/dpa

Manche Ereignisse im Leben eines Steuerzahlers wirken sich erst rückwirkend auf das zu versteuernde Einkommen aus. Ist der Steuerbescheid dann schon rechtskräftig, wird an diesem in der Regel nicht nachträglich gerüttelt. Es gibt aber Fälle, in denen der Bescheid sehr wohl noch einmal korrigiert wird. Auf eine entsprechende Verwaltungsanweisung des Bayerischen Landesamts für Steuern weist der Bund der Steuerzahler hin. 

In der Regel bezieht sich das vor allem auf einmalige Steuern wie die Grunderwerb- oder Erbschaftsteuer, teilt der Bund der Steuerzahler mit. Solche punktuellen Änderungen - egal ob sie zu einer Steuernachzahlung oder einer Erstattung führen - können mithilfe eines Anpassungsbescheids berücksichtigt werden. 

Bei laufend veranlagten Steuern - etwa Mieteinnahmen, die in einem Jahr erzielt und später als überhöht festgestellt wurden - kommt so ein Anpassungsbescheid nicht infrage. Diese Auswirkungen werden stattdessen in dem Jahr steuerlich berücksichtigt, in dem das Ereignis bekannt wurde. Im Falle des Beispiels mit den zu hoch angegebenen Mieteinnahmen wären diese nachträglich als Verluste anzusetzen. Auch die Änderung steuerlicher Normen oder der Rechtsprechung rechtfertigten keinen Anpassungsbescheid.

Steuertatbestand muss einmalig punktuell auftreten

Ein Beispiel für eine Änderung ist laut dem Bund der Steuerzahler, wenn im Rahmen eines steuerpflichtigen Grundstücksverkaufs Jahre später noch nachträglich mehr Maklerprovision zu zahlen ist - etwa weil der Makler das in einem Zivilprozess erstritten hat. Ist der Steuerbescheid zuvor ohne Berücksichtigung der Maklergebühren korrekt ergangen, mindert die zu zahlende Vermittlungsprovision nun den Verkaufserlös und damit die Steuer. 

«Da solche Verkaufsvorgänge im Rahmen privater Veräußerungsgeschäfte nicht laufend vorkommen, sondern ein einmaliger, punktueller Steuertatbestand vorliegt, hat dies Vorrang gegenüber dem Gesetzesinhalt, dass Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen sind, in dem sie geleistet wurden», sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Sean «Diddy» Combs
People news
Gewaltvideo aufgetaucht - Sean «Diddy» Combs äußert sich
Filmfestival in Cannes - Selena Gomez
Tv & kino
Selena Gomez: «Ich weiß nicht, ob ich sexy bin»
Schauspieler Sir Ian McKellen wird 85
People news
Schauspieler Sir Ian McKellen wird 85
Online-Plattform X
Internet news & surftipps
Musk lässt Twitter-Webadressen auf x.com umleiten
Unechte Karettschildkröte schwimmt im Meeresmuseum von Stralsund
Das beste netz deutschlands
So gelingen Fotos durch die Glasscheibe eines Aquariums
KI Symbolbild
Internet news & surftipps
Europarat verabschiedet KI-Konvention
New York Knicks - Indiana Pacers
Sport news
Pacers beenden Saison der Knicks: Finals gegen Celtics
Eine Auswahl von Lakritzsüßigkeiten
Familie
Nascherei mit Folgen: Wer bei Lakritz aufpassen sollte