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Brandgefährlicher Advent: Tipps für sichere Besinnlichkeit

Alle Jahre wieder passiert es im Advent: Da brennen nicht nur die Kerzen, sondern plötzlich auch die Wohnung. Wie man das verhindert - Experten geben Tipps.
Geschenke stehen in Flammen
Advent, Advent, die Wohnung brennt: Mit einfachen Vorsichtsmaßnahmen kommt es erst gar nicht so weit. © Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Ruhe und Besinnlichkeit, das schaffen sich viele jetzt in der Vorweihnachtszeit mit Tannengrün, Adventsdeko - und Kerzen. Und die bedeuten Brandgefahr: Üblicherweise liegt die Zahl der Brände rund um Weihnachten und Silvester im Schnitt um 35 bis 50 Prozent höher als im Rest des Jahres, heißt es vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

«Unachtsamkeit etwa beim Umgang mit dem Adventskranz ist in dieser Zeit eine der häufigsten Ursachen für Wohnungsbrände», sagt Frank Hachemer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).

Tipps zur Vermeidung von Wohnungsbränden

- Auf Unterlage achten

Adventskränze und -gestecke sollten nicht direkt auf ein Möbelstück gestellt werden. Sie gehören auf eine feuerfeste Unterlage. Laut der Brandschutzexperten des TÜV-Verbandes kann sie aus Metall, Glas, Ton, Stein oder Porzellan gefertigt sein.

- Alles sicher befestigen

Zweige und Deko sollten stets so an Adventskränzen und -gestecken angebracht sein, dass sie den Flammen nicht zu nah kommen. Die Kerzen müssen so befestigt sein, dass sie nicht umkippen können: «Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung», so der Feuerwehrverband.

- Den richtigen Platz wählen

Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen und Materialien wie Gardinen, Papier oder Verpackungsmaterial auf. Ein Mindestabstand von einem Meter ist empfehlenswert. Und: Ein Ort mit starker Zugluft kommt grundsätzlich nicht infrage.

- Nicht unbeaufsichtigt lassen

Wenn Advents- und Weihnachtskerzen brennen, sollte immer ein Erwachsener im Raum sein. «Brennende Kerzen und das heiße Wachs sind eine Gefahrenquelle für neugierige Kinderhände oder Hundenasen», warnt Dr. Hermann Dinkler, Experte für Brand- und Explosionsschutz beim TÜV-Verband. Beim Verlassen des Raumes also immer Kerzen ausmachen.

- Kerzen nicht ganz abbrennen

Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie ganz heruntergebrannt sind. Je näher die offenen Kerzenflammen an Deko oder Zweige kommen, desto größer wird die Brandgefahr.

- Trockenes entsorgen

«Ausgetrocknete Zweige und ungleichmäßig abgebrannte Kerzen sind eine gefährliche Kombination», warnt Dinkler. Ausgetrocknetes Tannengrün etwa sollte man daher rechtzeitig entfernen.

Und wenn es doch brennt im Advent? 

- Löschmittel im Haus haben

Zu den wichtigsten Maßnahmen zählt demnach ein Feuerlöscher. Ein Pulver- oder Patronenfeuerlöscher sollte in jedem Haushalt vorhanden sein. Und man muss wissen, wie man ihn bedient, denn im Ernstfall ist keine Zeit, die Gebrauchsanweisung zu studieren.

Neben dem Feuerlöscher ist auch eine luftdichte, nicht brennbare Decke ein nützliches Hilfsmittel. Mit ihr können kleinere Brände - wie etwa ein brennender Adventskranz - effektiv erstickt werden. Hierbei ist es wichtig, auch auf den Schutz der eigenen Hände zu achten, indem man auch die in die Decke einwickelt.

- Wenn man selbst nicht löschen kann: 112

Sollten die eigenen Löschversuche scheitern, muss man schnell handeln: Schließen Sie Fenster und Türen, um eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern, verlassen Sie die Wohnung und alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112. Warnen Sie andere Hausbewohner lautstark, damit sich alle rechtzeitig in Sicherheit bringen können.

- Alle nach draußen bringen

Besondere Aufmerksamkeit sollte Kindern und Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen gewidmet werden. Helfen Sie ihnen, das Haus sicher zu verlassen. Einer der Hausbewohner sollte darauf achten, dass alle Personen das Gebäude verlassen haben, damit die Feuerwehr nicht unter eigener Gefährdung nach Personen im brennenden Gebäude suchen muss.

- Und danach: Versicherungen kommen für Schäden auf

Für Feuerschäden kommen die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung auf, erklärt der GDV. Die Hausratversicherung leistet, wenn Einrichtungsgegenstände oder auch Geschenke durch Feuer zerstört wurden. Für Schäden am Haus, also wenn dieses ganz oder teilweise abgebrannt ist, kommt entsprechend die Wohngebäudeversicherung auf. Ein Brandschaden sollte möglichst umgehend dem Versicherer gemeldet werden.

© dpa
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