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Holter fordert Bildungsaufgabe im Grundgesetz

Nach dem Pisa-Schock plädiert Thüringens Bildungsminister Holter für längeres gemeinsames Lernen - und eine Verfassungsänderung. Dabei stellt er auch Forderungen an den Bund.
Schüler
Bildung ist in Deutschland Länder-Sache, das ist auch im Grundgesetz festgeschrieben. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Angesichts der schlechten Ergebnisse deutscher Schüler in der Pisa-Studie hat Thüringens Bildungsminister Helmut Holter mehr Engagement des Bundes in Bildungsfragen gefordert. «Der Bund muss sich dauerhaft auch in Bildungsfragen finanziell engagieren», sagte der Linke-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Er plädierte dafür, eine «Gemeinschaftsaufgabe Bildung» im Grundgesetz festzuschreiben.

Gegliedertes Schulsystem gescheitert?

Seit Donnerstag läuft in Berlin die Kultusministerkonferenz, die sich auch mit den Pisa-Ergebnissen beschäftigen wollte. Nach dem schlechten Abschneiden der deutschen Schülerinnen und Schüler wurden teils auch Forderungen nach einer Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz zu den Ergebnissen laut.

Holter stellte das gegliederte Schulsystem in Frage. «In Deutschland, auch in Thüringen wird in der vierten Klasse im Grunde entschieden über die Schullaufbahn und damit auch über die Lebensbiografie von Kindern.» Internationale Erfahrungen aber zeigten, dass das längere gemeinsame Lernen die Antwort darauf sei, was Pisa und andere Studien zu Tage gebracht hätten.

Bekenntnis zu Bund-Länder-Programmen gefordert

Mit Blick auf die Haushaltskrise auf Bundesebene warnte Holter vor Auswirkungen auf den geplanten Digitalpakt 2.0 und das Start-Chancen-Programm. «Inhaltlich sind wir klar, aber die finanzielle Untersetzung fehlt», sagte Holter zum Start-Chancen-Programm. Er habe erwartet, dass das Programm am Freitag finalisiert werde. Das sei nun wegen der Haushaltsdiskussion nicht mehr zu erwarten. Mit dem Programm sollen 4000 Schulen in schwierigen Lagen in den kommenden Jahren spezielle staatliche Förderung in Milliardenhöhe bekommen.

Auch für ein Nachfolgeprogramm zum Digitalpakt ab 2025 gebe es laut Holter noch keine Sicherheit. «Wir brauchen den Anschluss», sagte Holter und forderte «ein klares Bekenntnis zum Digitalpakt 2.0». Beides müsse aber nicht aneinander gekoppelt werden, so Holter.

Bildung ist in Deutschland Länder-Sache, das ist auch im Grundgesetz festgeschrieben. In den vergangenen Jahren beteiligte sich der Bund aber zunehmend finanziell - etwa mit einem Programm zur Digitalisierung, dem sogenannten Digitalpakt. Holter erneuerte seine Forderung, das sogenannte Kooperationsverbot im Grundgesetz aufzugeben. «Ich bin der Überzeugung, dass gerade, wenn es ums Geld geht, aus dem Kooperationsverbot ein Kooperationsgebot werden muss», sagte er.

© dpa
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