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Kommission gibt Empfehlung zu Strafbarkeit von Abtreibungen

Sollen Schwangerschaftsabbrüche künftig nicht mehr unter Strafe stehen? Mit dieser schwierigen Frage haben sich Experten monatelang auseinandergesetzt. Nun wollen sie ihre Ergebnisse vorstellen.
Gesetzestexte
Eine Abtreibung ist nach Paragraf 218 grundsätzlich strafbar, es sei denn, sie findet innerhalb der ersten zwölf Wochen statt und die Frau hat sich zuvor beraten lassen. © Bernd Weißbrod/dpa

In der Debatte um neue Regeln für Schwangerschaftsabbrüche werden Empfehlungen einer Expertenkommission erwartet. Einem «Spiegel»-Bericht zufolge will eine Arbeitsgruppe unabhängiger Experten der Bundesregierung die generelle Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen innerhalb der ersten zwölf Wochen empfehlen.

Das Nachrichtenmagazin bezog sich auf den Abschlussbericht der Kommission, die die Bundesregierung mit der Prüfung dieser Frage beauftragt hatte. Laut «Spiegel» legen die Experten der Bundesregierung nahe, die grundsätzliche Rechtswidrigkeit von Abbrüchen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen zu überdenken. Offiziell vorgestellt wird der Bericht am kommenden Montag.

Das Gesundheits- und das Familienministerium wollten den «Spiegel»-Bericht auf Anfrage zunächst nicht kommentieren und verwiesen auf eine geplante Vorstellung der Kommissions-Empfehlungen in der kommenden Woche. Das Familienministerium von Lisa Paus (Grüne) erinnerte an die Unabhängigkeit der Experten und die Vertraulichkeit der besprochenen Inhalte.

«Die Kommission wird die Ergebnisse ihrer Arbeit am 15. April in Form eines Abschlussberichts der Bundesregierung vorlegen. Dieser Abschlussbericht wird nicht nur die Ergebnisse und etwaige Handlungsempfehlungen beinhalten, sondern auch die entsprechenden Begründungen», hieß es dazu. 

Paragraf 218: Abtreibung grundsätzlich strafbar

Die Bundesregierung hatte die Kommission kurz nach ihrem Amtsantritt eingesetzt. Sie sollte prüfen, ob Schwangerschaftsabbrüche weiterhin im Strafgesetzbuch geregelt werden sollen. Eine Abtreibung ist in Deutschland nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich strafbar, es sei denn, sie findet innerhalb der ersten zwölf Wochen statt und die Frau hat sich zuvor beraten lassen.

Nicht strafbar ist ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Familienministerin Paus hatte in der Vergangenheit mehrfach angedeutet, dass sie sich eine Neuregelung vorstellen könne. 

Die rot-grün-gelbe Bundesregierung hatte bereits im ersten Jahr ihrer Amtszeit eine weitreichende Gesetzesänderung im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen auf den Weg gebracht: Sie schaffte den umstrittenen Paragrafen 219a ab, der zuvor das «Werbeverbot» für Abtreibungen geregelt und immer wieder dazu geführt hatte, dass Ärztinnen und Ärzte sich strafbar machten, wenn sie öffentlich Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung stellten.

Eine Abschaffung von Paragraf 218 wäre noch weitreichender, da er Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich nicht mehr unter Strafe stellen würde. Eine solche Neuregelung lehnen AfD und Union strikt ab.

© dpa
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