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Schadensersatz bei digitalen Produkten soll einfacher werden

Gelöschte Daten oder fehlerhafte Software: In Brüssel haben das Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten neue Haftungsregeln aufgestellt - sie sollen vor allem die digitale Welt mit einbeziehen.
Europäisches Parlament
EU-Staaten und das EU-Parlament haben sich auf neue Haftungsregeln für Produkte geeinigt - insbesondere mit Blick auf Digitales. © Michael Kappeler/dpa

Wer Schäden durch ein defektes Produkt erleidet, soll nach dem Willen der EU künftig leichter Entschädigung verlangen können. Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten einigten sich in Brüssel auf neue Regeln zur Produkthaftung, die deutlich stärker auf den digitalen Markt ausgerichtet sein sollen.

Die neuen Haftungsregeln sollen demnach nicht nur für materielle Schäden, sondern auch immaterielle wie beispielsweise psychische Schäden gelten. Außerdem wird der Begriff «Produkt» auf digitale Fertigungsdateien und Software ausgeweitet. Zum Beispiel könnte man unter Umständen künftig Schadenersatz verlangen, wenn Daten von einer privaten Festplatte gelöscht werden, hieß es.

Die neuen Regeln sollen außerdem sicherstellen, dass immer ein Unternehmen innerhalb der EU, wie etwa ein Hersteller, Importeur oder sein Bevollmächtigter, verantwortlich gemacht werden kann - auch wenn das Produkt außerhalb der EU gekauft wurde. Funktioniert das nicht, sollen die Mitgliedstaaten Schadenersatz mithilfe nationaler Entschädigungssysteme leisten, heißt es in dem Beschluss.

Überarbeitung nach fast vier Jahrzehnten

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen den Angaben zufolge bislang in der Regel nachweisen, dass ein Produkt fehlerhaft ist und dadurch einen Schaden angerichtet hat. Die Beweislast dafür soll nun erleichtert werden - insbesondere wenn der Kläger aufgrund der technischen Komplexität eines Produkts Schwierigkeiten damit hat. Zudem könnten Kläger laut der Mitteilung in Zukunft fordern, dass das jeweilige Unternehmen die «notwendigen und verhältnismäßigen» Beweise offenlegen muss.

Das Gesetz ist eine Überarbeitung seines fast 40 Jahre alten Vorgängers und muss noch offiziell von Plenum und den EU-Staaten bestätigt werden.

© dpa
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