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Fan muss nach Böllerwurf mit Verletzten drei Jahre in Haft

Im November erschüttert ein Böller das fast voll besetzte Augsburger Fußballstadion. Viele denken zuerst an einen Terroranschlag, zwölf Menschen werden verletzt. Nun folgt das Urteil.
Prozess wegen Böllerzündung
Der Hauptangeklagte (vorne r) sitzt in einem Gerichtssaal neben weiteren Angeklagten auf der Anklagebank. Er muss sich wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und gefährlicher Körperverletzung verantworten. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Nach dem Wurf eines massiven Böllers während eines Fußball-Bundesligaspiels ist ein 28 Jahre alter Hoffenheim-Fan am Montag zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Durch die Zündung des in Deutschland nicht zugelassenen Böllers wurden zwölf Menschen verletzt, darunter mehrere Kinder.

Es sei kein normaler Pyrotechnikfall im Stadion gewesen, betonte der Vorsitzende Richter Christoph Kern. Es gehe vielmehr um einen «massiven Sprengstoffvorfall», der 26.000 Menschen in dem Augsburger Stadion in Terrorangst versetzt habe, sagte er im Urteil. Das Spiel zwischen dem FC Augsburg und der TSG 1899 Hoffenheim (1:1) war am 11. November 2023 mehrere Minuten unterbrochen worden, auch um die Verletzten zu behandeln.

Der Richter betonte, dass der verwendete Böller eine erhebliche Sprengkraft gehabt habe. Solche Böller würden auch verwendet, um Geldautomaten zu zerstören. Es mache «fassungslos», dass dieser sogenannte Mamba-Böller dann unmittelbar neben zwei Kindern explodiert sei.

Der 28-Jährige hatte ein umfangreiches Geständnis abgelegt und sich mehrfach entschuldigt. Er hatte auch einem Opfer, das wegen des Böllers voraussichtlich sein Leben lang unter Tinnitus leiden wird, ein Schmerzensgeld gezahlt. «Es war einfach dumm», sagte er am Ende des Verfahrens. Durch den Prozess habe er gelernt, wie gefährlich seine Tat gewesen sei.

Der Staatsanwalt hatte fast fünf Jahre Gefängnis für den 28-Jährigen gefordert. Er warf dem Angeklagten vor, dass er durch den illegalen Böller in der weitgehend gefüllten Arena nur «maximale Aufmerksamkeit» erreichen wollte. Der Verteidiger hatte sich für eine zweijährige Haftstrafe ausgesprochen, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Er verwies darauf, dass der 28-Jährige wegen der Tat bereits seit mehr als fünf Monaten in Untersuchungshaft sitze.

Mit dem Hauptangeklagten standen drei Bekannte von ihm vor Gericht. Sie hatten den Böllerwerfer angestachelt oder bei der Tatbegehung unterstützt. Wegen Beihilfe zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie gefährlicher Körperverletzung erhielten sie Haftstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Alle drei hatten ebenfalls Geständnisse abgelegt und sich entschuldigt.

Für Schlagzeilen hatte der Prozess zudem wegen der Person des Vorsitzenden der Strafkammer gesorgt. Denn Kern ist auch ehrenamtlicher Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes. Ein Befangenheitsantrag gegen den Richter wegen dessen Funktionärstätigkeit war allerdings vom Landgericht abgelehnt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az. 102 Js 139049/23).

© dpa
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