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Haftstrafen nach mutmaßlichem Racheakt gefordert

Zwei Gruppen tragen ihre Fehde aus. Folgen hat vor allem ein Anschlag mit einer Handgranate. In mehreren Prozessen wird der Fall vor Gericht verhandelt, einer endet nun. Wurden Opfer zu Tätern?
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Mit dem Prozess um einen mutmaßlichen Racheakt nach dem Altbacher Handgranaten-Anschlag wird sich in dieser Woche eines der größten Kapitel bei der Aufarbeitung des sogenannten Stuttgarter Bandenkriegs schließen. Am Donnerstag (13.30 Uhr) will die Kammer des Landgerichts seine Urteile verkünden.

Die Staatsanwaltschaft hat am Montag für die fünf jungen Männer auf der Anklagebank Jugendstrafen zwischen vier und sechs Jahren Haft gefordert, die Verteidigung plädierte auf teils deutlich mildere Urteile für ihre Mandanten. Die Bluttat auf einem Friedhof und seine Folgen gelten als Höhepunkt in der langen Gewaltserie zweier verfeindeter Banden aus dem Raum Stuttgart.

In ihren abschließenden Ausführungen warf die Staatsanwältin den fünf Besuchern einer Trauerveranstaltung unter anderem versuchten Totschlag vor. Sie sollen sich mit anderen an dem mutmaßlichen Werfer der Granate gerächt und «wie ein wütender Mob» zugeschlagen und getreten haben, sagte sie vor dem Landgericht. Die Beweislage sei durch abgehörte Gespräche, Fingerabdrücke, Blutspuren und Zeugenaussagen erdrückend. Das sehen die Verteidiger gänzlich anders, sie forderten Strafen von bis zu viereinhalb Jahren Haft, ein Anwalt forderte auch einen Freispruch für seinen Mandanten.

Was geschehen sein soll

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft gehörten die Männer zu einer Gruppe von 10 bis 15 Menschen, die den Granaten-Werfer nach dem Anschlag im Juni 2023 auf seiner Flucht gefasst, aus einem Taxi gezerrt und wie im Rausch verprügelt hatten. Bis die Polizei eintraf, schlugen und traten sie ihn und ließen laut Staatsanwaltschaft wie im Rausch auch nicht von ihm ab, als Sanitäter zu Hilfe eilen wollten. «Ich noch Tür auf und dann Bamm Bamm Bamm», zitierte die Staatsanwältin unter anderem aus einem der abgehörten Gespräche in einem Auto.

Die fünf jungen Männer - zwei mit deutscher, zwei mit türkischer und einer mit georgischer Staatsangehörigkeit - sitzen seit Mitte Dezember auf der Anklagebank. Der geständige Werfer der Handgranate, ein Iraner, ist Anfang März unter anderem wegen 15-fachen versuchten Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.

Er gehört nach Angaben der Staatsanwaltschaft einer Bande aus dem Raum Stuttgart-Zuffenhausen und Göppingen an, die Trauergemeinde stand einer anderen Gruppe aus dem Raum Esslingen nahe. Der Angriff mit der Granate ereignete sich am 9. Juni. Nur durch Glück wurde damals ein Blutbad mit vielen Toten verhindert, dennoch wurden mindestens 15 Menschen verletzt.

Was noch geplant ist

Der nun vor dem Abschluss stehende Prozess gegen die fünf Männer ist zwar eines der größten, nicht aber das letzte Kapitel in dem Fall: Verdächtigt werden auch vier weitere Männer, die mutmaßlich der Gruppe aus dem Raum Esslingen nahestehen. Auch gegen sie ist inzwischen Anklage erhoben worden. Einer von ihnen soll demnach das Opfer aus dem Taxi gezerrt und sich an den Tritten und Schlägen beteiligt, sie zumindest aber nicht verhindert haben. Ein anderer habe den Rettungssanitätern mit dem Tod gedroht, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Später sollen die drei anderen versucht haben, die Türen des Rettungswagens mit Gewalt zu öffnen.

Worum es geht

Seit dem Sommer 2022 kommt es bei der Fehde im Großraum Stuttgart immer wieder zu Gewalttaten. Wiederholt wurde dabei auch auf Menschen geschossen. Vorfälle gab es unter anderem in Stuttgart-Zuffenhausen, in Asperg im Kreis Ludwigsburg und in Eislingen im Kreis Göppingen. Den beiden Gruppen sollen nach Schätzungen des Landeskriminalamts mehr als 500 meist junge Menschen angehören. Gegen mehr als 50 von ihnen wurden Haftbefehle erlassen. Laut LKA geht es bei der Rivalität um Ehre und Anerkennung.

In den vergangenen Wochen hat die Zahl der Zwischenfälle allerdings auch deutlich abgenommen. Nach Einschätzung des LKA-Präsidenten Andreas Stenger könnte das auch an den Fahndungen und Verhaftungen, an den nach wie vor laufenden Strafprozessen und ersten Urteilen liegen. «Natürlich bleibt nicht ohne Wirkung, was wir machen», sagte der LKA-Präsident. Auch die bisher ausgesprochenen Haftstrafen seien abschreckend gewesen. «Das nimmt natürlich dem Konzept «Kriminalität als Lebensentwurf» die Faszination, wenn die Konsequenzen dann auch so ausfallen», sagte Stenger zuletzt.

© dpa
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