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Schwarzarbeit: Ex-AfD-Fraktionschef akzeptiert Urteil

Der ehemalige Landtagsfraktionschef der AfD will ein Urteil des Amtsgerichts Pforzheim im Verfahren wegen Schwarzarbeit nicht anfechten. «Ich werde das Urteil akzeptieren», teilte Bernd Gögel auf Anfrage am Montag mit. Weitere Kommentare wolle er nicht abgeben. Zuvor hatten die «Badischen Neuesten Nachrichten» berichtet.
Gericht
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Wie die Staatsanwaltschaft Karlsruhe bestätigte, hatte das Amtsgericht am Freitag eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 160 Euro festgesetzt. Die Anklage hatte demnach 70 Tagessätze gefordert. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Gögel in den Jahren 2016 und 2017 in der von ihm geleiteten Spedition Sozialabgaben für Aushilfen nicht ordnungsgemäß abgeführt hatte. Die Staatsanwaltschaft hat eigenen Angaben nach noch nicht entschieden, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen will.

Das Verfahren war im Mai zunächst ausgesetzt worden, da Zweifel an der von der Staatsanwaltschaft genannten Schadenshöhe aufgekommen waren. Diese wurde nach einer Neuberechnung nun auf 12.800 Euro angesetzt, rund die Hälfte der ursprünglichen Höhe.

Ende vergangenen Jahres hatte Gögel einen vom Amtsgericht Pforzheim verhängten Strafbefehl dazu nicht akzeptiert. Er hätte eine Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen zu je 195 Euro, insgesamt 27.300 Euro, zahlen müssen. Damit wäre der 68-Jährige vorbestraft gewesen. Er legte Einspruch ein, daher wird jetzt verhandelt.

Der AfD-Politiker war von 2003 an selbstständiger Speditionskaufmann und Geschäftsführer in Sulz am Neckar (Landkreis Rottweil); später verlegte er den Sitz seiner Firma nach Tiefenbronn (Enzkreis). Zum Ende des Jahres 2017 löste er seine Spedition auf.

Wegen der Vorwürfe trat Gögel Ende 2022 nach fünf Jahren vom Vorsitz der AfD-Fraktion zurück. Sein Nachfolger ist Anton Baron. Seither ist Gögel einfacher Landtagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Enz.

© dpa
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