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Vierfacher versuchter Mord: Neun Jahren Haft

Erst zündete er die Autos seiner getrennt lebenden Ehefrau und ihres neuen Partners an, dann wollte er laut Gericht mit dem Haus weitermachen, in dem vier Menschen waren. Jetzt erging das Urteil.
Justitia
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Gerichts. © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Unter anderem wegen vierfachen versuchten Mordes und Brandstiftung hat das Landgericht Ulm am Montag einen Mann zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Deutsche im April dieses Jahres erst das Auto seiner Ex-Frau und ihres neuen Partners anzündete und anschließend das Haus, in dem sich seine Ex-Frau, der gemeinsame Sohn, ihr neuer Partner und dessen Sohn aufhielten. Der Angeklagte sagte, er habe niemanden umbringen wollen.

Nach Angaben des Landgerichts hatte die Staatsanwaltschaft unter anderem wegen versuchten vierfachen Mordes und schwerer Brandstiftung eine Freiheitsstrafe von elf Jahren gefordert. Der Verteidiger hatte demnach keine Mordabsicht gesehen und eine fünfjährige Haftstrafe für seinen Mandanten beantragt.

«Es ist das traurige Ende einer Beziehung», sagte der Richter am Montag. Sowohl das Auto als auch das Haus, in das der Angeklagte Geld und Arbeit investiert habe, seien nach der Trennung Streitobjekte gewesen. Der alkoholisierte Angeklagte habe seiner Frau nicht gegönnt, dort zu wohnen. Nach Ansicht der Kammer goss er Benzin über die Fahrzeuge und steckte sie in Brand. Anschließend habe er mit einem Stein ein Fenster zum Haus eingeschlagen und Benzin hineingeschüttet. Den Tod der Menschen darin habe er billigend in Kauf genommen. In einem Gerangel, in dem beide verletzt wurden, habe der neue Partner dem Angeklagten ein Feuerzeug abgenommen. Gegen seine Festnahme wehrte er sich demnach vehement, stach mit einer Scherbe gegen eine Beamtin.

Ursprünglich sollte am letzten Prozesstag nur das Urteil verkündet werden. Wegen offener Fragen wurde noch einmal die Beweisaufnahme eröffnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

© dpa
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