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AfD-Mitgliedschaft schließt kein Beamtenverhältnis aus

Ministerpräsident Söder stört sich daran, dass Mitglieder der AfD im Staatsdienst beschäftigt sein können. Rechtlich ist das nach Ansicht des Beamtenbundes aber nicht so ohne Weiteres zu beanstanden.
Plakat der AfD
Auf einem AfD-Parteitag hängt ein Plakat mit dem Schriftzug «Alternative für Deutschland». © Stefan Sauer/dpa/Archivbild

Solange die AfD nicht für verfassungswidrig erklärt wurde, dürfen ihre Mitglieder aus Sicht des bayerischen Beamtenbundes nicht vom Beamtenverhältnis ausgeschlossen werden. «Hinzukommen müssten weitere Aspekte, wie insbesondere Übernahme von Funktionen innerhalb der Partei, verfassungsfeindliche Äußerungen oder sonstiges Verhalten, das eine verfassungsfeindliche Gesinnung aufzeigt», sagte der Vorsitzende des Verbandes, Rainer Nachtigall, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in München. Würden solche Aspekte später zu Tage treten, stehe die gesamte Palette des Dienstrechts, von Disziplinarverfahren bis hin zur Entfernung aus dem Dienst, zur Verfügung.

Am Montag hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erklärt, AfD-Mitglieder sollten nicht ohne Weiteres im öffentlichen Dienst beschäftigt sein. In den nächsten Monaten müsse die Frage «als erstes geklärt werden», ob es überhaupt vereinbar sei, dass jemand bei der AfD und zugleich im öffentlichen Dienst sei. «Wir haben da eine ganz klare Haltung dagegen und sagen die auch deutlich.»

Nachtigall betonte auf Anfrage, dass der öffentliche Dienst bereits jetzt gegen Radikalisierung - egal welcher Art - gut gerüstet sei. «Die Verfassungstreue ist Voraussetzung jeglicher Einstellung und wird auch vor der Übernahme ins Beamtenverhältnis intensiv überprüft - in Teilen auch durch Regelanfragen beim Verfassungsschutz», sagte er. Gleichzeitig finde bei der Einstellung aber immer eine Abwägung aller betroffenen Interessen statt. «Grundsätzlich erfolgt die Verbeamtung unabhängig von politischen Anschauungen. Die Grenze zeigt aber die Verfassungstreue auf, für die jeder Beschäftigte - unabdingbar und verlässlich - Gewähr bieten muss.»

Über die Frage, ob AfD-Mitglieder im Staatsdienst toleriert werden müssten, wurde in der Vergangenheit schon häufiger diskutiert. Für Beamtinnen und Beamte gelten andere Regeln als für alle übrigen Arbeitnehmer. Sie sind laut Grundgesetz der Verfassungstreue verpflichtet. Die AfD wehrt sich seit Jahren dagegen, dass ihr mögliche verfassungsfeindliche Bestrebungen zugeschrieben werden.

© dpa
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