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Anklage nach Garmischer Zugunglück: War es Fahrlässigkeit?

Das Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen vor eineinhalb Jahren hat die Region erschüttert. Nun kommt die juristische Aufarbeitung voran, es gibt eine Anklage. Ob es zum Prozess kommt, ist offen. Auch die Ursache des Unglücks ist ungeklärt.
Anklage gegen drei Bahnmitarbeiter nach Zugunglück
Die Rettungskräfte haben nach einem schweren Zugunglück einen der Waggons angehoben. © Sven Hoppe/dpa/Archivbild

Es ist der letzte Schultag vor den Pfingstferien, Schüler sind auf dem Heimweg. Am 3. Juni 2022 gegen 12.15 Uhr entgleist in der Ferienregion Garmisch-Partenkirchen ein Regionalzug. Waggons stürzen um, Verletzte werden aus Fenstern geborgen, Trümmer liegen verstreut. Vier Frauen und ein 13-Jähriger sterben. 78 Menschen werden teils schwer verletzt. Nun könnten mutmaßlich Verantwortliche juristisch zur Rechenschaft gezogen werden: Eineinhalb Jahre nach dem Unglück gibt es nach dpa-Informationen eine Anklage gegen drei Bahnmitarbeiter. Zuerst hatte die «Bild»-Zeitung darüber berichtet.

Die Ermittler werfen ihnen demnach fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Die Staatsanwaltschaft München II wollte sich nicht dazu äußern. Ob es zu einem Prozess kommt, muss nun nach Eingang der Anklagen das Gericht entscheiden. Zunächst war gegen fünf Mitarbeiter der Bahn ermittelt worden. In zwei Fällen wurden die Verfahren eingestellt.

Langwierige Ermittlungen

Wochenlang hatte nach dem Unglück die Soko «Zug» beim Polizeipräsidium Oberbayern Süd ermittelt. Die Beamten befragten Fahrgäste aus dem Unglückszug, riefen Zeugen auf, Bilder und Videos für die Ermittlungen zur Verfügung zu stellen.

Nach einem zum Jahrestag des Unglücks im Sommer veröffentlichten Zwischenberichts des Bundesamtes für Eisenbahnunfalluntersuchung hatten beschädigte Betonschwellen das Unglück verursacht.

In dem Bericht benennen die Unfallermittler einen «Mangel am Oberbau» der Bahnstrecke als primäre Ursache für das Entgleisen des Regionalzugs. Die am Unglücksort verlegten Spannbetonschwellen hätten Schäden aufgewiesen, die dazu geführt hätten, dass die sogenannten Schienenauflager als Bindeglieder zwischen Schiene und Beton wegbrachen. Die Bahn hatte angekündigt, nach dem Unglück mehrere Hunderttausend Betonschwellen zu überprüfen und gegebenenfalls auszutauschen. Der Abschlussbericht des Bundesamtes steht noch aus.

Warnung nicht weitergegeben?

Mehrfach wurde darüber spekuliert, dass vor dem Unglück eine Warnung wegen eines Problems an der späteren Unfallstelle nicht weitergegeben wurde. Nach Medienberichten - unter anderem «Süddeutsche Zeitung» - soll eine entsprechende Meldung eines Lokführers nicht weitergereicht worden sein. Der Lokführer habe etwas «Außergewöhnliches» wahrgenommen, hieß es.

Bis heute ist nicht geklärt, wie es zu den Schäden an den Schwellen kommen konnte. Immer wieder ging es auch um den Untergrund und die geologischen Verhältnisse im Bereich der Unfallstelle, dazu wurden auch Gutachter hinzugezogen. Nach der Wiederaufnahme des Zugverkehrs durften Züge an der Unglücksstelle zeitweise vorsichtshalber nur mit verminderter Geschwindigkeit fahren. Fünf Monate hatte Bahnverkehr zuvor komplett geruht.

Bahndamm als mögliches Problem

Nach dem Unglück waren bei einer Pressekonferenz der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Szenarien zu möglichen Ursachen des Unglücks vorgelegt worden, die auf den Untergrund des Bahndammes zielten. Ein Faktor könnte nach Darstellung der damals von der GDL geladenen Berater die Verlegung eines Wildbaches im Zuge des Ausbaus der Bundesstraße 2 vor rund 20 Jahren gewesen sein. Der Bach läuft nun zwischen Bundesstraße und Gleis. Das Wasser könne zur Instabilität des sehr hohen Bahndamms beigetragen haben, erläuterten im Juli 2022 der Hamburger Nahverkehrsberater Dieter Doege und Michael Jung vom Umweltverband Prellbock Altona. Offizielle Bestätigungen für diese These gibt es bisher nicht.

© dpa ⁄ Sabine Dobel und Marc Zeilhofer, dpa
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