Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Bund für Geistesfreiheit zieht vor Verfassungsgericht

Der Streit um das Kreuz in Bayerns Amtsstuben und Gerichten schwelt seit Jahren. Der Bund für Geistesfreiheit will den Kreuzerlass zu Fall bringen - und macht trotz Niederlagen vor Gericht weiter.
Ein Kreuz in einem bayerischen Gerichtssaal
Ein Kreuz hängt im Landgericht in einem Sitzungssaal. © Sven Hoppe/dpaArchivbild

Im Kampf gegen den bayerischen Kreuzerlass will der Bund für Geistesfreiheit vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde einlegen. «Da der Bund für Geistesfreiheit München als «Konkurrent» der christlichen Glaubensgemeinschaften durch die staatliche Anweisung, das zentrale christliche Symbol schon im Eingangsbereich der durch die Verfassung zur Neutralität verpflichteten Behörden gut sichtbar anzubringen, in seinen Grundrechten auf Gleichbehandlung und auf Religionsfreiheit verletzt ist, werden wir mit unserer Klage vor das Bundesverfassungsgericht ziehen», bekräftigte die Vorsitzende Assunta Tammelleo am Sonntag frühere Ankündigungen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Dezember entschieden, dass die Kreuze in Bayerns Behörden hängen bleiben dürfen und Klagen gegen den umstrittenen Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) abgewiesen. Die seit 2018 geltende Vorschrift, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss, ist aus Sicht der Leipziger Richter rechtens.

Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative des damals frisch zum Ministerpräsidenten aufgestiegenen Söder den Kreuzerlass beschlossen. Trotz heftiger Kritik - sogar von den Kirchen, die Söder vorwarfen, das christliche Symbol für Wahlkampfzwecke zu missbrauchen - trat der Erlass im Juni 2018 in Kraft. In Paragraf 28 der Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats heißt es seither: «Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.»

Der Bund für Geistesfreiheit hingegen unterstützt den Vorschlag, statt eines Kreuzes Artikel 1 des Grundgesetzes in den Gebäuden anzubringen. Hinter diesen Artikel, wonach die Würde des Menschen unantastbar ist, «können sich alle Menschen stellen, die auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen», hieß es zur Begründung.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Filmfestival in Cannes - Selena Gomez
Tv & kino
Selena Gomez: «Ich weiß nicht, ob ich sexy bin»
Schauspieler Sir Ian McKellen wird 85
People news
Schauspieler Sir Ian McKellen wird 85
Finale der ProSieben-Show
Tv & kino
Komikerin Mirja Boes gewinnt «The Masked Singer»
Online-Plattform X
Internet news & surftipps
Musk lässt Twitter-Webadressen auf x.com umleiten
Unechte Karettschildkröte schwimmt im Meeresmuseum von Stralsund
Das beste netz deutschlands
So gelingen Fotos durch die Glasscheibe eines Aquariums
KI Symbolbild
Internet news & surftipps
Europarat verabschiedet KI-Konvention
Alexander Zverev
Sport news
Zverev bereit für French Open: Masters-Titel in Rom
Ein Balkonkraftwerk in München
Wohnen
Wie melde ich mein neues Balkonkraftwerk an?