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Füracker: Recht auf schnelles Internet folgenlos

Seit Sommer 2022 gilt deutschlandweit das Recht auf schnelles Internet, bei Bürgerbeschwerden muss die Bundesnetzagentur tätig werden. Doch steht das Recht am Ende nur auf dem Papier?
Homeoffice
Eine Frau sitzt im Homeoffice am Laptop. © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration

Finanzminister Albert Füracker (CSU) wirft Ampel-Koalition und Bundesnetzagentur folgenloses Verpuffen des vom Bund eingeführten Rechts auf schnelles Internet vor. Nach Fürackers Darstellung bleiben Bundesregierung und Behörde untätig. «Das vom Bund gepriesene Recht auf schnelles Internet ist nicht nur ambitionslos», kritisierte der CSU-Politiker am Sonntag. «In der praktischen Anwendung ist es das Papier nicht wert, auf dem es steht.»

Die Bundesnetzagentur verteidigte sich: Laut Darstellung der Behörde ergaben die bisherigen Überprüfungen der aus Bayern eingegangenen Beschwerden in den meisten Fällen keine Unterversorgung.

Der Anlass des Disputs: Seit 1. Juni 2022 haben die Bürgerinnen und Bürger einen Rechtsanspruch auf eine Download-Geschwindigkeit von mindestens 10 Megabit pro Sekunde, die Upload-Rate muss mindestens 1,7 Mbit/s erreichen. Außerdem sollen die Tarife erschwinglich sein. Beschwerden muss die Bundesnetzagentur überprüfen.

«Wir haben vor über einem Jahr bereits ein Dutzend klar unterversorgte Fälle aus Bayern gemeldet», hielt Füracker dem Bund vor. Passiert sei trotz siebenmaligen Nachhakens in Berlin nichts. «Die Bundesnetzagentur bringt, wo immer möglich, rechtliche Bedenken und Hinweise auf fehlendes Personal vor, anstatt den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu ihrem klaren Recht zu verhelfen.»

Darüber hinaus warf Füracker dem Bund unter Berufung auf Bürgerbeschwerden vor, den Anspruch auf die Mindestgeschwindigkeiten so wortwörtlich auszulegen, dass das Recht auf schnelles Internet ad absurdum geführt werde: «Wer telefonisch gegenüber dem Bund signalisiert, dass er mehr als die garantierte Mindestbandbreite bräuchte, hat nach der Lesart des Bundes keinen Bedarf an einer Versorgung mit der Mindestbandbreite.»

Nach den Zahlen der Bundesnetzagentur sind bis Ende Dezember 2023 aus Bayern 1182 Hinweise über mögliche Unterversorgungen eingegangen. «Hiervon hat die Bundesnetzagentur bislang insgesamt 1019 Eingaben bearbeitet», erklärte ein Sprecher. «In diesen Fällen fehlten Anhaltspunkte für ein behördliches Einschreiten, das heißt es konnte keine Unterversorgung im Sinne des Gesetzes festgestellt werden.»

Die übrigen Eingaben aus Bayern würden derzeit bearbeitet. «Zurzeit verdichtet sich für circa ein Dutzend Standorte aus Bayern der Verdacht einer Unterversorgung», hieß es in der Stellungnahme der Bundesbehörde. «Hintergrund ist, dass möglicherweise ein im Sinne der Mindestversorgung erschwinglicher Verbraucherpreis für die verfügbare Versorgung fehlt.» Laut Bundesnetzagentur laufen diese Verfahren noch, die Behörde kündigte zügige Entscheidungen an.

© dpa
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