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Gericht bestätigt Haftstrafen für Deutsche

Vor zweieinhalb Jahren fahren zwei Deutsche mit einem Luxus-Motorboot auf dem Gardasee ein italienisches Pärchen tot. Sie werden verurteilt und gehen in Berufung. Ein Gericht bestätigt nun die Haftstrafen.
Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Im Berufungsprozess nach dem tödlichen Bootsunfall auf dem Gardasee in Italien hat ein Gericht in Brescia die Haftstrafen für die zwei angeklagten Deutschen bestätigt. Das Berufungsgericht entschied gegen von der Verteidigung geforderte Strafmilderungen für die beiden Männer aus Bayern, wie der italienische öffentlich-rechtliche Sender Rai am Freitag meldete. Die Deutschen waren 2022 in erster Instanz zu Haftstrafen von viereinhalb Jahren beziehungsweise zwei Jahren und elf Monaten verurteilt worden.

Am 19. Juni 2021 hatten die beiden Deutschen auf dem bei Urlaubern beliebten Gardasee im Norden Italiens mit ihrem Luxus-Motorboot in der Nähe von Salò das Holzboot eines italienischen Pärchens aus der Umgebung gerammt. Der 37-jährige Umberto Garzarella und seine Freundin Greta Nedrotti (25) starben. Die beiden Männer legten nach der Verurteilung in erster Instanz Berufung ein.

Im damaligen Prozess sagten die Deutschen aus, in der Nacht nicht bemerkt zu haben, mit einem Boot kollidiert zu sein. Stattdessen gingen sie von Treibgut aus. Später mehrten sich Zweifel an der Darstellung. Aufnahmen einer Überwachungskamera kursierten, auf dem der Bootslenker beim Anlegen nach dem Unfall ins Wasser fiel und dann torkelnd an Land ging. Die Vermutung: Die beiden Männer aus Bayern sollen betrunken gewesen sein.

In dem nun zu Ende gegangenen Berufungsprozess wurde erneut geklärt, was wirklich in der Sommernacht im Juni 2021 passiert ist. Die Staatsanwaltschaft plädierte für die Bestätigung der Urteile von 2022. Die Anwälte der Deutschen hielten nach Medienberichten dagegen.

Italiens Rechtssystem kennt drei Instanzen. Es dürfte daher wahrscheinlich sein, dass die Anwälte der Deutschen erneut Berufung einlegen. Auch nach der ersten Verurteilung im März 2022 hatte der Bootslenker italienischen Medienberichten zufolge bereits wenige Monate später den Hausarrest verlassen können und war freigekommen. Ob und wann die Verurteilten nun die Haft antreten müssen, war zunächst unklar. Die Anwälte äußerten sich auf dpa-Anfrage zunächst nicht.

Einer der beiden Angeklagten bat die Angehörigen der Todesopfer am Freitag um Verzeihung. «Was passiert ist, war eine schreckliche Tragödie, und es gibt kein Zurück», zitierte ihn die Nachrichtenagentur Ansa aus dem Gerichtssaal. «Wir haben auch zwei Kinder, und der Verlust eines Kindes ist unverzeihlich.» Er wisse, dass sie diese Entschuldigung nicht annehmen könnten, «aber vielleicht kann das in der Zukunft passieren».

Der Vorfall löste in Italien große Bestürzung aus - und hatte auch rechtliche Konsequenzen nach sich gezogen. Italien hatte vergangenes Jahr das Gesetz für solche Straftaten verschärft. Die vom Parlament abgesegnete Regelung sieht vor, dass Unfälle auf dem Wasser wie Unfälle auf der Straße behandelt werden. Bei fahrlässiger Tötung in der Seeschifffahrt ist so künftig eine Höchststrafe von sieben Jahren möglich. Bei Fahrerflucht und Trunkenheit drohen bis zu 18 Jahre.

© dpa
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