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Mutmaßliche Vergewaltigung: Prozess gegen Busfahrer startet

Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung einer 19-jährigen Passagierin in einem Regionalbus auf einem Parkplatz bei München hat am Montag am Landgericht München II der Prozess gegen den Busfahrer begonnen. Ihm wird vorgeworfen, im Juli 2023 gegen erkennbaren Willen sexuelle Handlungen an der Frau vorgenommen zu haben. Dabei habe er Gewalt angewendet und eine Lage ausgenutzt, in der das Opfer «schutzlos ausgeliefert» war, verlas die Staatsanwaltschaft aus der Anklageschrift.
Strafjustizzentrum München
Blick in einen Trakt des Gerichtsgebäudes für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in der Nymphenburger Straße. © Sven Hoppe/dpa

Der heute 51-Jährige saß bereits seit Ende September in Untersuchungshaft. Die junge Frau tritt als Nebenklägerin in dem Prozess auf und erschien am Montag nicht vor Gericht. Nach Angaben ihres Vertreters sei sie psychisch stark beeinträchtigt gewesen, habe sich inzwischen aber wieder stabilisiert.

Die 19-Jährige fuhr regelmäßig mit der Buslinie 820 zu ihrer Schule beziehungsweise Ausbildungsstätte in Fürstenfeldbruck. Dabei habe sich eine lockere Bekanntschaft zwischen dem Busfahrer und ihr entwickelt, heißt es in der Anklageschrift. Der 51-Jährige fuhr sie teilweise näher an ihre Arbeitsstelle. An einem Tag im Juli 2023, als die Frau wieder mit der Linie fuhr, forderte der Busfahrer die anderen Fahrgäste auf, den Bus zwischen Grafrath und Schöngeising zu verlassen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er das tat, um mit der Frau alleine zu sein. Der 19-Jährigen soll er gesagt haben, dass er sie noch ein Stück weiter mitnehme.

Auf einem Parkplatz soll er dann den Bus angehalten und die Türen verschlossen haben. Ihm wird vorgeworfen, dann gegen erkennbaren Willen sexuelle Handlungen an der Frau vorgenommen zu haben. Die damals 19-Jährige forderte ihn laut Staatsanwaltschaft mehrfach auf, dass er aufhören solle, und sagte demnach mehrfach «nein». Nach der Tat habe der Mann die junge Frau mit seinem privaten Auto nach Fürstenfeldbruck gefahren.

Auf Anregung der Verteidigung kam es nach der Verlesung der Anklageschrift zu einem Rechtsgespräch zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft und schließlich zu einem Verständigungsvorschlag der Kammer. Sollte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegen und einer Zahlung von mindestens 3000 Euro Schmerzensgeld zustimmen, werde die Kammer eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren und höchstens vier Jahren verhängen. «Nicht weniger, aber auch nicht mehr», sagte der Vorsitzende Richter. Zum nächsten Verhandlungstag am Mittwoch kann der Angeklagte dem Vorschlag zustimmen, ansonsten werde der Prozess wie geplant fortgesetzt.

© dpa
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