Der 1. Strafsenat des BGH habe bei einer revisionsgerichtlichen Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten festgestellt, teilte der BGH am Donnerstag mit. Daher habe der Senat die Revision des Angeklagten verworfen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Arzt drei Jahre Haft gefordert, dann aber das Urteil akzeptiert ohne Rechtsmittel einzulegen.
Die Fälle ereigneten sich zwischen Februar 2017 bis April 2018. Der 61-Jährige hatte in dem Prozess vor dem Landgericht Augsburg ein Geständnis abgelegt. Die Richter waren davon ausgegangen, dass sich der Mediziner selbst bei einem Patienten angesteckt hatte, ohne die Erkrankung zu bemerken. Hintergrund war, dass er sich wegen eigener Leiden immer wieder Opiate aus dem Krankenhaus in Donauwörth (Landkreis Donau-Ries) abzweigte und heimlich selbst spritzte.
Hepatitis C ist eine Krankheit, die oft unentdeckt bleibt, allerdings auch schwerwiegende Spätfolgen haben kann. Laut der Deutschen Leberhilfe heilt die Infektion in 20 bis 50 Prozent der Fälle binnen eines halben Jahres von allein aus. In den anderen Fällen werde die Leberentzündung chronisch und bleibe im Körper. Nach 20 bis 30 Jahren könnten bei den Betroffenen Zirrhose und Leberkrebs auftreten.