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Verteidigung will Hanna-Urteil anfechten

Der am Dienstag wegen Mordes an der Studentin Hanna verurteilte Mann will die Entscheidung des Landgerichts Traunstein anfechten. Seine Verteidigerin Regina Rick kündigte unmittelbar nach dem Ende des Prozesses an, Revision einlegen zu wollen. Sie sprach von der «Verurteilung eines Unschuldigen sehenden Auges» und betonte: «Sowas kann der BGH nicht akzeptieren.»
Mordprozess um getötete Studentin
Der Musikclub «Eiskeller» unterhalb des Schlosses Aschau im Chiemgau. © Uwe Lein/dpa

Das Gericht hatte ihren Mandanten nach einem langen Indizienprozess wegen gefährlicher Körperverletzung und Mordes aus Verdeckungsabsicht zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler sah es als erwiesen an, dass der damals 20-Jährige die 23-jährige Hanna am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club «Eiskeller» in Aschau im Chiemgau aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen und dann schwer verletzt in den nahen Bärbach geworfen hat.

Die Version, die junge Frau könne gestürzt sein, es könne sich um einen Unfall handeln, verwarf das Gericht als abwegig und «lebensfremd». Aßbichler kritisierte die Verteidigung Ricks scharf. Sie warf ihr vor, sie trage das Verfahren «auf die Straße», verhalte sich «eines Organs der Rechtspflege unwürdig» und rügte vor allem, dass Rick mit ihrem prominenten Mandanten Manfred Genditzki, der 2023 nach 13 Jahren unschuldig in Haft freigesprochen worden war, im Traunsteiner Gericht aufgetaucht war.

In seinem Fall hatte das Gericht in einem Wiederaufnahmeverfahren entschieden, dass die Frau, für deren angebliche Ermordung er in Haft saß, bei einem Unfall gestorben sei. «Das ist natürlich genau vergleichbar», sagte dagegen Rick, die auch im Traunsteiner Verfahren Freispruch für ihren Mandanten gefordert und im Laufe des Verfahrens einen Befangenheitsantrag gegen Aßbichler gestellt hatte wegen eines Mailwechsels zwischen der Richterin und der Staatsanwaltschaft. Diesen sieht Rick als Hauptgrund dafür, dass ihre Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Erfolg haben könnte.

© dpa
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