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Beschäftigte freier Träger: Vorerst keine Hauptstadtzulage

Verbände und Gewerkschaften fordern vehement, die Hauptstadtzulage auch bestimmten Beschäftigten außerhalb des Landesdienstes zu zahlen. Ein solcher Schritt liegt wohl aber noch in weiter Ferne.
Kita
Das Schuhregal in einer Berliner Kita. © Christoph Soeder/dpa

Beschäftigte freier Träger etwa im Sozialbereich oder in Kitas können vorerst nicht auf eine sogenannte Hauptstadtzulage hoffen, wie sie im öffentlichen Dienst gezahlt wird. Das ist das Ergebnis eines Treffens mehrerer Senatorinnen und Senatoren zu dem Thema. In einer am Mittwochabend verbreiteten Erklärung wird darauf verwiesen, dass über die bestehende Zulage derzeit noch Verhandlungen innerhalb der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) laufen. Deren Ergebnisse müssten abgewartet werden.

«Über die Hauptstadtzulage können wir erst weitere Aussagen treffen, wenn die TdL und die Gewerkschaften sie in geltendes Tarifrecht umgesetzt haben, erklärte Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD). «Dieser Entscheidung der Tarifpartner können wir nicht vorgreifen.»

Seit November 2020 erhalten etwa 130.000 Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst Berlins die Hauptstadtzulage von 150 Euro monatlich. Ausgenommen davon sind nur sehr hohe Besoldungsgruppen. Zuletzt hatten Gewerkschaften und Verbände freier Träger vehement gefordert, diese Hauptstadtzulage auch für ihre Beschäftigten zu zahlen, weil auch diese Aufgaben der staatlichen Daseinsvorsorge und des Gemeinwohls übernehmen.

Freie Träger hatten Zulage schon fest ein geplant

Freie Träger gingen mit Blick auf den im Dezember 2023 geschlossenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und auf frühere Versprechungen des Senats fest davon aus, dass die Zulage kommt. Vor wenigen Tagen erklärte die CDU-geführte Finanzverwaltung jedoch überraschend, dass das nicht der Fall ist. Dies hatte auch SPD-Politiker im schwarz-roten Senat irritiert und neuen Absprachebedarf zur Folge.

Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder nicht für Beschäftigte freier Träger gilt. In den Verhandlungen im Vorjahr sei Einigung erzielt worden, die Hauptstadtzulage, die in der TdL lange auf Kritik stieß, in der bisherigen Form tariflich zu regeln - also nur für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Genau dieses Verfahren sei jetzt im Gange.

CDU-Fraktionschef Dirk Stettner hatte dazu am Dienstag der dpa gesagt: «Forderungen, die Hauptstadtzulage auf die freie Trägerlandschaft auszuweiten, übersehen, dass eine solche Ausweitung in der Tarifgemeinschaft der Länder nicht durchsetzbar war und dazu führen würde, dass der erreichte Verhandlungserfolg für die Landesbeschäftigten massiv gefährdet würde.»

Beschäftigte bekommen steuerfreie Prämie und andere Zusatzzahlungen

In der gemeinsamen Erklärung der Senatsverwaltungen für Finanzen, Soziales/Arbeit und Bildung vom Mittwochabend wird betont, dass ausverhandelte Ergebnisse des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst auch auf mehrere Tausend Beschäftigte freier Träger übertragen werden. Neben einer Entgelterhöhung geht es um eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von 3000 Euro und eine Zulage für bestimmte Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst von 130 Euro monatlich.

Senatorin Kiziltepe glaubt nach eigenen Angaben daran, dass auch die Hauptstadtzulage früher oder später ausgeweitet wird. «Die Beschäftigten der freien Träger, die Zuwendungen vom Land Berlin erhalten, warten und freuen sich auf die Hauptstadtzulage», erklärte die SPD-Politikerin. «Sie haben dafür jahrelang gekämpft. Sie haben diese Zulage verdient und zu Recht fest eingeplant.» Die Hauptstadtzulage sei zukünftig wie der Inflationsausgleich Teil des Tarifvertrages. «Daher muss sie auch bei den Zuwendungsempfangenden ankommen, wenn wir in Berlin keine Zwei-Klassen-Tariflandschaft wollen.»

Grüne kündigen Antrag im Abgeordnetenhaus an

Neben der Gewerkschaft Verdi und etlichen freien Trägern werfen auch die Grünen dem Senat «massiven Vertrauensbruch» vor. «Einige Träger bringt die Absage bereits in Bedrängnis, wenn sie die versprochene Zulage bereits in ihren Tarifverträgen verankert hatten», erklärte der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion, Stefan Ziller, am Donnerstag.

«Der Senat drückt sich vor der Verantwortung, in dem er die notwendige Entscheidung auf andere Bundesländer abwälzt. Wie Berlin seine Zuwendungsempfänger finanziert, muss der Senat schon selbst entscheiden.» Bei der nächsten Sitzung des Abgeordnetenhauses am kommenden Donnerstag bringen die Grünen einen Antrag mit der Forderung ein, die Hauptstadtzulage auch für freie Träger zu finanzieren. Die geschätzten Kosten liegen bei rund 50 Millionen Euro jährlich.

© dpa
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