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Cannabis bleibt in Gefängnissen verboten

Das Rauchen von Marihuana und Haschisch soll ab April weitgehend erlaubt werden. Gilt das auch für Orte wie Gefängnisse?
JVA Moabit
Die Justizvollzugsanstalt Moabit. © Jens Kalaene/dpa

Trotz der geplanten gesetzlichen Erlaubnis des Cannabis-Konsums bleibt in Berliner Gefängnissen das Kiffen verboten - parallel zum Verbot von Alkohol. «Das Gesetz (...) wird keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Vollzugsalltag innerhalb der Berliner Justizvollzugsanstalten haben», antwortete der Senat auf eine Linken-Anfrage. «Das bereits in den Hausordnungen aller Berliner Justizvollzugsanstalten geregelte generelle Verbot auch für Cannabis und Cannabisprodukte bleibt nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes bestehen.»

Übergeordnetes Ziel der Regeln im Gefängnis sei die Sicherheit und Ordnung und ein gewaltfreies Klima in der JVA, so der Senat. Die sich beim Konsum von Sucht- oder Rauschmitteln entfaltende Wirkung stelle eine «erhebliche Gefährdung der Sicherheit und Ordnung durch unkontrolliertes Verhalten der konsumierenden Person dar». Daher werde es auch weiterhin die üblichen Kontrollen geben. In Gefängnissen sei aus denselben Gründen auch Alkohol verboten. Die «Berliner Morgenpost» hatte berichtet.

© dpa
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