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Intensivpatienten bestohlen - Pfleger kündigt Geständnis an

Schwer kranke Patienten werden bestohlen, ihre Konten geplündert. Die Spur führt zu einem Pfleger. Fast 160.000 Euro soll er erbeutet haben. Ihm droht nun neben einer Haftstrafe auch ein Berufsverbot.
Justiz
Ein Relief mit einer Abbildung der Gerechtigkeitsgöttin Justitia an einer Säule in einem Gerichtsgebäude. © Monika Skolimowska/dpa/Symbolbild

Weil er als Pfleger in Berliner Krankenhäusern schwer kranke Patienten bestohlen und insgesamt knapp 160.000 Euro erbeutet haben soll, steht ein 45-Jähriger vor dem Amtsgericht Tiergarten. Gegen den Mann liegen drei Anklagen vor. Zu den meisten Taten sei es auf den Covid-Stationen eines Krankenhauses in Berlin-Zehlendorf gekommen. Mit Giro- und Kreditkarten seiner Corona-Intensivpatienten habe er zwischen Mai 2020 und Februar 2021 immer wieder Geld abgehoben. Etwa zwei Jahre später habe der Mann ähnliche Taten in anderen Kliniken begangen. Zu Prozessbeginn am Dienstag kündigte der Verteidiger ein Geständnis zu einem späteren Zeitpunkt an.

Die Anklagen lauten auf gewerbsmäßigen Diebstahl und Computerbetrug. Insgesamt geht es um über 150 Taten. Betroffen seien 15 damalige Patientinnen und Patienten. In einigen Fällen habe der 45-Jährige die Wohnungsschlüssel von Patienten an sich genommen und sich so Zutritt zu deren Wohnungen verschafft, um nach Wertsachen zu suchen. Mehrmals habe er Schmuck gestohlen. Mit erbeuteten EC-Karten habe er an Automaten Geld abgehoben. Außerdem soll er auch Geld von Patientenkonten auf die Konten anderer Patienten überwiesen und dann von dort abgehoben haben. Einige der Betroffenen seien inzwischen gestorben, hieß es im Prozess.

Obwohl gegen den Angeklagten wegen der ersten Diebstahlserie ermittelt wurde, soll er zwischen Februar und Juni 2023 erneut nach demselben Muster agiert haben. Zu diesem Zeitpunkt sei er als Leasingkraft in verschiedenen Krankenhäusern beschäftigt gewesen. Dieser zweite Komplex umfasst insgesamt elf Taten. Seit einem Monat befindet sich der Krankenpfleger, der zuletzt in Niedersachsen wohnte, in Untersuchungshaft - angeordnet wegen Wiederholungsgefahr.

Der Verteidiger sagte, sein Mandant wolle Schadenswiedergutmachung in Höhe von 100.000 Euro leisten. Es kam am ersten Verhandlungstag zu einer rechtlichen Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten: Für den Fall eines Geständnisses und der Beantwortung von Fragen stellte das Gericht dem Angeklagten eine Haftstrafe zwischen drei Jahren und drei Monaten und maximal drei Jahren und acht Monaten in Aussicht. Zugleich würde ein Berufsverbot verhängt werden, hieß es weiter. Der Prozess wird am 21. Mai fortgesetzt.

© dpa
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