Im Zusammenhang mit Zahlungen für ein Berliner Flüchtlingsprojekt hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen früheren Staatssekretär für Integration wegen des Verdachts der Untreue erhoben. Das teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Die Behörde hatte in dem Zusammenhang auch gegen die frühere Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) und den damaligen Präsidenten des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ermittelt. Deren Verfahren seien eingestellt worden, hieß es. Es habe keinen hinreichenden Tatverdacht gegeben. Zuvor hatte der RBB berichtet.
Gegenstand des Verfahrens war laut Staatsanwaltschaft eine schriftlich angewiesene Auszahlung von 40.000 Euro durch das LAF an das Stadtteilzentrum Steglitz für das Projekt «Berlin hilft». Dieses betreibt eine Webseite, die der Vernetzung von Geflüchteten und Menschen dient, die in der Flüchtlingshilfe tätig sind. Das Stadtteilzentrum fungierte als zwischengeschalteter Projektträger.
Auszahlung von Fördermittel angewiesen
Der angeklagte Staatssekretär soll am 10. Dezember 2019 das LAF zur Auszahlung der Fördermittel angewiesen haben - obwohl dessen damaliger Präsident darauf hingewiesen habe, dass das Projekt nicht förderfähig sei. Diese Bedenken soll der Staatssekretär zurückgewiesen haben, sodass es Ende Januar 2020 zur Auszahlung gekommen sei.
«Der Staatssekretär soll durch diese Weisung laut Anklage die ihm obliegende Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Land Berlin verletzt haben», hieß es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Wegen der Bedeutung und des Umfangs des Falles soll der Prozess gegen den Mann nach Willen der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Berlin erfolgen.
Auch Ermittlungen gegen «Berlin hilft»
Breitenbach hatte nach der Abgeordnetenhauswahl 2021 als Senatorin aufgehört. Ihr konnte laut Staatsanwaltschaft in dem vorliegenden Fall kein vorsätzliches Handeln «mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Wahrscheinlichkeit» nachgewiesen werden. Zwar soll sie dem nun angeklagten Ex-Staatssekretär bei einem Telefonat während ihres Urlaubs mündlich den Auftrag erteilt haben, die Auszahlung anzuweisen, so die Staatsanwaltschaft. Man habe ihr aber nicht nachweisen können, dass sie dabei über die Einwände des LAF-Präsidenten informiert worden sei. Dem Behördenleiter sei kein vorsätzlich pflichtwidriges Verhalten vorzuwerfen, hieß es mit Verweis auf seinen Protest.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird auch gegen die Projektverantwortlichen von «Berlin hilft» und des Stadtteilzentrums ermittelt. In dem Fall wegen des Verdachts des Subventionsbetruges, wie es hieß. Die Verfahren seien noch nicht abgeschlossen.
Das gilt auch in einem anderen Fall bezüglich der früheren Sozialsenatorin Breitenbach. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Linke-Politikerin seit 2022 auch wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Asylbewerberleistungsgesetz. Dabei geht es nach Behördenangaben vor allem um Vorabzahlungen an Menschen aus der Republik Moldau. Die Prüfung dieses Falls dauere an, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag.