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Experte: Wegner kann Privates und Berufliches schwer trennen

Wie gut lässt sich Berufliches und Privates für den Regierenden Bürgermeister auseinanderhalten? Der Politikwissenschaftler Thorsten Faas hat da seine Zweifel.
Wegner und Günther-Wünsch
Kai Wegner (CDU), Regierender Bürgermeister von Berlin, und Katharina Günther-Wünsch (CDU), Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie. © Christoph Soeder/dpa

Privates und Berufliches strikt zu trennen, dürfte für Berlins Regierenden Bürgermeister Kai Wegner vor dem Hintergrund seiner Beziehung mit Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch nach Einschätzung des Berliner Politikwissenschaftlers Thorsten Faas alles andere als leicht sein. «Es bleibt ein schwieriger Spagat. Gerade in Konfliktsituationen, in denen auch Bildungspolitik eine Rolle spielt, wird man genauestens beäugen, wie der Regierende Bürgermeister sich verhält und positioniert», sagte Faas, der an der Freien Universität lehrt, der Deutschen Presse-Agentur. «Ein Anschein von Befangenheit wird jedenfalls immer bestehen, das alleine macht die Situation schwierig.»

In jedem Fall biete diese private Konstellation einen permanenten Angriffspunkt gegen Wegner. «Das haben ja die ersten Tage nach dem Bekanntwerden der Beziehung ja schon gezeigt», sagte Faas, der an der FU die Arbeitsstelle Politische Soziologie der Bundesrepublik Deutschland leitet.

Den Hinweis auf Compliance-Regeln in der freien Wirtschaft, die Vorgaben zum Umgang mit Beziehungen im Unternehmen machen, hält Faas aber nicht für hilfreich. «Das sind schon verschiedene Sphären, zumal ja Politikerinnen und Politiker häufig gewählt und nicht nur bestimmt werden», so der Politikwissenschaftler. «Aber trotzdem sind solche Konstellationen heikel, eben weil Interessenkonflikte leicht entstehen können.»

Wegner und Günther-Wünsch hatten ihre Beziehung am Freitag öffentlich gemacht. Wie Rechtsanwalt Christian Schertz am Freitag mitteilte, entschieden beide im Herbst 2023, eine Beziehung einzugehen. «Unabhängig davon, dass eine derartige Konstellation keinen rechtlichen Bestimmungen widerspricht, ist es natürlich selbstverständlich, dass die Beteiligten im Zusammenhang mit ihrer Amtsführung Privates und Berufliches strikt trennen», erklärte Schertz.

© dpa
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