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Gericht spricht Chebli nach Hasskommentar Entschädigung zu

Die Berliner SPD-Politikerin Sawsan Chebli ist häufig Zielscheibe von Anfeindungen und Morddrohungen in den sozialen Medien. Vor Gericht hat sie nun einen Erfolg erzielt.
Sawsan Chebli
Die Berliner SPD-Politikerin Sawsan Chebli guckt in die Kamera. © Christophe Gateau/dpa/Archivbild

Die Berliner SPD-Politikerin Sawsan Chebli hat wegen eines Online-Hasskommentars 5000 Euro Entschädigung vom Landgericht Berlin zugesprochen bekommen. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag auf Anfrage mit. Chebli schrieb zuvor auf der Online-Plattform X: «Geklagt und gewonnen!». Das Geld gehe an die Organisation HateAid, so die frühere Berliner Staatssekretärin. Die gemeinnützige Einrichtung hatte das Verfahren unterstützt. Das Urteil vom 16. Januar ist nach den Angaben noch nicht rechtskräftig (Az.: 27 O 343/22)

Die SPD-Politikerin hatte wegen eines Online-Kommentars von 2021 geklagt. Darin hieß es, Chebli gehöre «Mit den Worten von Alexander Gauland ... entsorgt». Aus Sicht des Landgerichts handelt es sich dabei «um Schmähkritik, die in die Würde der Klägerin eingreift. Ihre Persönlichkeitsrechte seien verletzt, darum stehe ihr eine Entschädigung zu. Außerdem muss der Verfasser die Anwalts- und Gerichtskosten tragen.

Die Geschäftsführerin von HateAid, Josephine Ballon, erklärte dazu: Das Landgericht benenne klar «die rechtsradikale Natur der Äußerungen» und mache deutlich, «dass die Verbreitung von Deportationsfantasien eine Verletzung der Menschenwürde bedeutet». Sie bedauerte jedoch, dass es eineinhalb Jahre gedauert habe bis zum Urteil.

Chebli ist im Netz häufig Zielscheibe von Anfeindungen und Morddrohungen. Zu dem Urteil erklärte sie: «In einer Zeit, in der öffentlich über Abschiebung und Remigration diskutiert wird, sind die klaren Worte des Gerichts wichtiger denn je. Ich werde weiter laut bleiben.»

© dpa
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