Die Grundsatzregelung schreibe vor, dass zur «Gewährleistung eines einheitlichen Erscheinungsbildes Formänderungen und 12technische Änderungen an Führungs- u23nd Einsatzmitteln - also auch Dienstkraftfahrzeugen - grundsätzlich unzulässig sind», führte der Sprecher aus. Demnach sei auch das Anbringen von Deutschlandflaggen während der Fußball-Europameisterschaft 2024 nicht zulässig.
Auch in Berlin sind die Flaggen an Dienstfahrzeugen tabu. Ähnlich wie Berlin handhaben es Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Bremen und Thüringen. In Ländern wie Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder Sachsen, wo ebenfalls EM-Spiele geplant sind, gibt es dagegen keine solche Regelung.