Der Vertrag sieht demnach unter anderem vor, dass das Land die Klosteranlage der Gemeinde unentgeltlich überlässt und diese die Anlage der Öffentlichkeit zugänglich macht, die wissenschaftliche Erforschung unterstützt sowie eine kulturelle und kirchliche Nutzung gewährleistet.
Für Lange bleibt es den Angaben zufolge das Ziel, in Abstimmung mit dem Kulturministerium und den Akteuren vor Ort ein geeignetes Konzept für eine dauerhafte Gestaltung des Kulturbetriebes zu entwickeln. «Der nun für die Jahre 2025 und 2026 verlängerte Besitzüberlassungsvertrag verschafft allen Beteiligten die nötige Zeit, ein solides Konzept zu erarbeiten», sagte Lange. Das Kloster sei einer der kulturellen Leuchttürme des Landes.
Das Land unterstützt die Gemeinde beim Kulturbetrieb. Die jährliche Abschlagszahlung soll von aktuell 120.000 Euro auf jeweils 200.000 Euro in den Jahren 2025 und 2026 erhöht werden.