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Lebenslange Haft im Prozess gegen Herzmediziner gefordert

Ein Facharzt der berühmten Charité in Berlin steht nach dem Tod von zwei schwerstkranken Patienten vor Gericht. Er steht im Verdacht, sie getötet zu haben. Nun steht der Prozess vor dem Ende.
Prozess gegen Herzmediziner
Blick auf den Eingang des Charité Campus Virchow-Klinikum. © Sebastian Gollnow/dpa

Im Prozess zum Tod zweier schwerstkranker Patienten hat die Berliner Staatsanwaltschaft für den behandelnden Oberarzt der Berliner Charité eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt. Staatsanwalt Martin Knispel ging in seinem Plädoyer von Mord in zwei Fällen aus. Der Angeklagte habe «zur Durchsetzung seiner Vorstellung vom richtigen Zeitpunkt der Beendigung des Lebens» gehandelt, sagte Knispel am Donnerstag vor dem Berliner Landgericht. Aus eigensüchtigen Motiven habe der 56-Jährige seine Stellung als Arzt missbraucht. Knispel forderte auch, ein lebenslanges Berufsverbot gegen den Mediziner auszusprechen.

Staatsanwalt: Patienten mit überdosierten Narkosemittel getötet

Nach Überzeugung des Staatsanwalts hat der Facharzt für Innere Medizin in den Jahren 2021 und 2022 auf einer kardiologischen Intensivstation einen Patienten und eine Patientin (beide 73) jeweils mit einem überdosierten Narkosemittel getötet.

Die Staatsanwaltschaft war auch in ihrer Anklage von Mord ausgegangen. Das Landgericht bewertete den Fall jedoch bei der Eröffnung des Verfahrens anders und wies darauf hin, dass jeweils lediglich ein hinreichender Tatverdacht wegen Totschlags bestehe. Nicht auszuschließen sei, dass der Arzt aus Mitleid gehandelt habe.

Ein Urteil könnte an diesem Freitag (26. April) verkündet werden. Allerdings stehen noch die Plädoyers der Verteidiger aus. Der Oberarzt befindet sich seit Mai 2023 in Untersuchungshaft. Von der Charité war er bereits im August 2022 freigestellt worden.

Mediziner weist Vorwürfe zurück

Der Mediziner hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Beide Patienten hätten sich in einem akuten Sterbeprozess befunden, erklärte er im Prozess. Zur Leidensminderung habe er ein Sedierungsmittel verabreicht. Das sei nicht in den Mengen erfolgt, wie sie in der Anklage genannt werden. Er sei sich sicher, «das Leben der Patienten nicht verkürzt zu haben». Vorzuwerfen habe er sich nur, in den angeklagten Fällen die Gabe von Propofol nicht dokumentiert zu haben.

Staatsanwalt Knispel sagte jedoch in seinem Plädoyer, die Gabe von Propofol sei in beiden Fällen medizinisch nicht indiziert gewesen. Beide Patienten seien tief bewusstlos gewesen. Der Angeklagte habe das Mittel ohne Rücksprache mit Kollegen und ohne Dokumentation verabreicht. «Dabei hat er eine geradezu überrumpelnde Eile an den Tag gelegt.» Anwesendes medizinisches Personal habe dem erfahrenen und geschätzten Mediziner vertraut. Die Dosen seien jedoch «völlig überhöht» gewesen. In beiden Fällen seien die Patienten «an den deutlich überhöhten Propofol-Gaben und nicht an ihren schweren Grunderkrankungen gestorben».

Mitangeklagt in dem Fall war eine Krankenschwester wegen Beihilfe zum Totschlag in einem Fall. Gegen die 39-Jährige hatte das Gericht das Verfahren nach viermonatigem Prozess gegen eine Geldauflage von 1500 Euro eingestellt. In ihrem Fall käme kein vorsätzliches Handeln in Betracht, begründete das Gericht, damals.

© dpa
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