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Prozess gegen BND-Mitarbeiter zeitweise ohne Öffentlichkeit

Ein deutscher Geheimdienstler soll mitten im Ukraine-Krieg mit einem Komplizen Staatsgeheimnisse an Moskau geliefert haben. Wie viel darf davon vor Gericht zur Sprache kommen? Zweite Runde in einem äußerst kniffligen Prozess.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Im Spionage-Prozess gegen einen BND-Mitarbeiter hat das Kammergericht Berlin am Donnerstag die Öffentlichkeit zeitweise ausgeschlossen, um Staatsgeheimnisse zu wahren. Andernfalls drohe eine «Gefährdung der Staatssicherheit» Deutschlands, sagte der Vorsitzende Richter Detlev Schmidt. Die Verteidigung protestierte gegen die Geheimhaltung und stellte deshalb das ganze Verfahren in Frage.

Angeklagt sind der 53 Jahre alte Mitarbeiter des Bundesnachrichtendiensts Carsten L. und als Komplize der 32 Jahre alte Geschäftsmann Arthur E. Sie sollen während des Ukraine-Kriegs 2022 geheime Informationen an den russischen Geheimdienst FSB weitergegeben haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen Landesverrat in besonders schwerem Fall vor. Die beiden Deutschen sitzen in Untersuchungshaft.

Ausgeschlossen wurden Journalisten und Zuschauer bei der Verlesung von drei Seiten der Anklageschrift, in denen es um Details zu den Vorwürfen und zur Art der Geheimnisse ging. Anschließend durfte das Publikum wieder in den Saal. Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, Verteidiger von Carsten L., sagte, wegen der Geheimhaltung sei sein Mandant nicht ausreichend in der Lage, sich zu verteidigen. Dieser stehe allein einem «riesigen Machtapparat» gegenüber.

Eisenberg bestritt die Vorwürfe gegen seinen Mandaten. «Den behaupteten Verrat hat es nicht gegeben», sagte der Anwalt. Er stellte die Aussagen des mitangeklagten Geschäftsmanns infrage, der ein «Hochstapler» sei. Der Bundesnachrichtendienst wiederum habe sich an der «Verleumdung» seines Mitarbeiters beteiligt. Es handele sich um ein «Schauverfahren», meinte Eisenberg.

Die Verteidigung des mitangeklagten Geschäftsmanns E. legte offen, dass sich dieser bei der Einreise in die USA beim Zoll als «Quelle des BND» zu erkennen gegeben habe. US-Behörden hätten ihn daraufhin befragt. E. habe sich freiwillig entschieden, nach Deutschland zurückzukehren. Zudem habe er maßgeblich zur Aufklärung in dem Fall beigetragen, sagte Rechtsanwalt Giuseppe Olivo.

Richter Schmidt unterbrach die Verhandlung mittags bis kommenden Mittwoch. Zur Sache äußerten sich beide Angeklagte bislang nicht. Die Verteidigung von E. kündigte jedoch an, dass der Geschäftsmann dies tun wolle. Die Aussage wird Anfang 2024 erwartet. Kommende Woche soll es zunächst um einen mutmaßlich von L. im Gefängnis geschriebenen Brief an E. gehen. Darin soll der BND-Mitarbeiter den Mitangeklagten gedrängt haben, belastende Aussagen zurückzunehmen, auf die sich die Anklage im Wesentlichen stützt.

© dpa
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