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Prozess um versuchten Mord an Ehefrau: Angeklagter schweigt

Wegen versuchten Mordes an seiner getrennt von ihm lebenden Ehefrau steht ein 31-Jähriger vor dem Berliner Landgericht. Er soll die fünffache Mutter aus Verärgerung über die Trennung und ihren Scheidungswunsch in ihrer Wohnung im Stadtteil Neukölln mit der Faust und einer Bratpfanne geschlagen, mit ihrem Kopftuch gedrosselt und schließlich durch Messerstiche verletzt haben. Zu Prozessbeginn am Freitag schwieg der Angeklagte zunächst zu den Vorwürfen.
Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Der aus Afghanistan stammende Mann soll seiner Frau am 24. April 2023 an einem S-Bahnhof aufgelauert, sie beschimpft und bespuckt haben. Er sei der 30-Jährigen bis zu ihrer Wohnung gefolgt und habe sie dort mit erheblicher körperlicher Gewalt attackiert, so die Anklage. Der Mann soll auch versucht haben, die Frau zu vergewaltigen. Er habe sie zu Boden gebracht, mit dem Tode bedroht, sie mit ihrem Kopftuch gedrosselt, ihr mit einem Messer Stichverletzungen in beiden Brüsten zugefügt. Der Frau sei schließlich die Flucht ins Treppenbaus gelungen. Dort sei ihr ein Zeuge zu Hilfe gekommen.

Das Paar aus Afghanistan war nach Angaben von Prozessbeteiligten 2017 nach Deutschland gekommen. Die Familie habe zunächst in einer Unterkunft für Geflüchtete gelebt, hieß es am Rande der Verhandlung. Der Ehemann sei Ende 2020 nach Griechenland gereist und habe sich längere Zeit dort aufgehalten. Anfang 2023 sei er nach Berlin zurückgekehrt und habe von seiner Frau verlangt, in die Wohnung aufgenommen zu werden. Sie habe das aber abgelehnt.

Der Angeklagte befindet sich seit Anfang Mai in Untersuchungshaft. Vor Gericht sagte er auf die Frage nach seinem Familienstand: «Ich hatte eine Ehefrau.» Sie habe die Scheidung beantragt. «In meiner Familie sagt man, dass es nicht zu akzeptieren ist.» Am Tatort soll er gegenüber Polizisten erklärt haben, er habe nichts getan.

Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Vergewaltigung erhoben. Die 22. Strafkammer des Landgerichts eröffnete das Verfahren allerdings auch wegen des hinreichenden Tatverdachts des versuchten Mordes aus niedrigen Beweggründen. Der Prozess wird am 12. Januar fortgesetzt.

© dpa
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