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Schuss auf Ex-Partnerin: Zwölf Jahre Haft für 72-Jährigen

Ein 72-Jähriger ist nach einem Schuss auf seine ehemalige Partnerin zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den Mann am Montag des versuchten Mordes und des Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig. Der Senior schoss nicht zum ersten Mal auf die Frau: Wegen eines Angriffs mit einer umgebauten Schreckschusswaffe hatte er sich schon 2021 vor dem Landgericht Berlin verantworten müssen.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Vor rund einem Jahr soll er dann auf einem Gehweg einen Revolver gezogen, auf die 46-Jährige gezielt und sie durch den Schuss in den Rücken schwer verletzt haben. Die Frau stand am 5. Dezember 2022 mit einer Bekannten an einer Ampel vor dem Kulturhaus Urania in Berlin-Schöneberg, als sie durch eine Kugel aus nächster Nähe getroffen wurde. Ihr sei die Flucht auf die Mittelinsel der Straße gelungen, noch bevor der Mann weitere Schüsse abfeuern konnte, so die Anklage.

Der in Jordanien geborene deutsche Angeklagte und die Frau, die drei gemeinsame Kinder haben, sollen sich Ende 2018 getrennt haben. In dem Prozess 2021 war der Mann am Landgericht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Bei einem Schuss aus einer umgebauten Schreckschusswaffe hatte er seine Ex-Partnerin an der Schulter verletzt.

Im jetzigen Prozess hatte der 72-Jährige erklärt, es sei auf der Straße zu einer Auseinandersetzung mit «bösen Worten» gekommen. An den Schuss habe er allerdings keine Erinnerung. Was geschehen ist, tue ihm leid. Er wurde kurz nach der Tat festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger plädierten auf eine angemessene Freiheitsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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