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Senator weist harsche Kritik von Naturverbänden zurück

Naturschutzverbände machen Front gegen ein «Schneller-Bauen-Gesetz». Der zuständige Senator kann das nicht nachvollziehen und spricht von viel Lärm um nichts.
Christian Gaebler
Stadtentwicklungs- und Bausenator Christian Gaebler (SPD). © Jörg Carstensen/dpa/Archivbild

Berlins Bausenator Christian Gaebler hat harsche Vorwürfe von Naturschutzverbänden wegen des geplanten Gesetzes zur Beschleunigung von Bauvorhaben zurückgewiesen. «Wir sagen nicht: Natur- und Artenschutz ist uns egal», sagte der SPD-Politiker am Dienstag nach einer Senatssitzung. Entsprechende Behauptungen von Verbänden seien falsch und machten im derzeitigen Stadium auch wenig Sinn.

Denn noch habe sein Haus gar keinen Gesetzentwurf erarbeitet. Die Kritik beziehe sich auf einzelne externe Vorschläge, von denen viele die Bauverwaltung erreicht hätten: Diese würden nun dahingehend geprüft, ob sie Eingang in den Gesetzentwurf finden oder nicht. Der fertige Gesetzentwurf werde dann wie üblich auch allen beteiligten Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt und anschließend gegebenenfalls nochmals verändert. «Es ist also viel Lärm um nichts», meinte Gaebler.

Der Naturschutzbund (Nabu) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatten Gaebler und dem Senat am Montag vorgeworfen, für das sogenannte Schneller-Bauen-Gesetz das Berliner Naturschutzrecht massiv schwächen zu wollen. Basis war offenbar ein internes Papier mit Vorschlägen, das laut Gaebler nicht aus der Bauverwaltung kommt.

Der Senator wolle etwa geschützte Biotope wie Feuchtwiesen, Feldhecken und naturnahe Eichenmischwälder aus dem Naturschutzgesetz zugunsten von Wohnungsbau streichen, sodass sie ohne Genehmigung zerstört werden könnten, hatte der Nabu mitgeteilt. Ein Sprecher Gaeblers hatte dazu bereits am Montag erklärt, es sei wenig hilfreich, sich einzelne Vorschläge herauszupicken und diese mit falschen Unterstellungen medial aufzublasen.

Der Senator selbst unterstrich am Dienstag: «Wir können und wollen nicht gegen Bundesrecht verstoßen.» Der Nabu habe das falsch interpretiert. Es müsse aber erlaubt sein, zunächst einmal zusammenzustellen, wo es Abweichungen zwischen Bundes- und EU-Recht einerseits und Landesrecht andererseits gebe - und dann zu schauen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestünden, um Bauprojekte zu beschleunigen. Zur Wahrheit gehöre auch, dass bei manchen Vorhaben der Artenschutz missbraucht werde, um Bauprojekte zu verhindern oder stark zu verzögern.

Gaebler wies in dem Zusammenhang auf die Bilanz der sogenannten Senatskommission Wohnungsbau hin: Diese habe 2023 mit zahlreichen Beschlüssen Bauhemmnisse bei zahlreichen Bauprojekten aus dem Weg geräumt und damit dafür gesorgt, dass etwa 11 500 Wohnungen geplant und gebaut werden können. Als Beispiele für solche Hemmnisse nannte Gaebler den Arten- und Naturschutz und die verkehrliche Erschließung.

© dpa
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