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Stübgen will zügiges Gesetz zur Eindämmung

Die Zahl der Gewalttaten vor allem gegen Frauen lag zuletzt noch deutlich über denen vor der Corona-Pandemie. Die Innenpolitiker im Landtag beraten bald abschließend über ein Gesetz, um häusliche Gewalt zu verhindern.
Innenminister Michael Stübgen
Michael Stübgen (CDU), Innenminister von Brandenburg, spricht in einer Landtagssitzung. © Bernd Settnik/dpa/Archivbild

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen hofft auf eine zügige Entscheidung des Landtags über das geplante Gesetz zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen. Der CDU-Politiker sieht Handlungsbedarf. «Wir haben eindeutig einen massiven Zuwachs von Gewalt», sagte Stübgen der Deutschen Presse-Agentur.

Im Jahr 2013 wurden nach seinen Angaben 4844 Fälle häuslicher Gewalt registriert, 2020 waren es 6255. Bei etwa 70 Prozent aller Fälle seien Frauen die Opfer, bei 80 Prozent der Fälle seien die Täter männlich. Im vergangenen Jahr zählte die Polizei 5856 Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt. Das war zwar ein leichter Rückgang im Vergleich zum Jahr davor, die Zahlen liegen aber weiter deutlich über denen vor der Corona-Pandemie.

Der Innenausschuss des Landtags will Ende Januar und nicht wie geplant am Mittwoch abschließend über den Gesetzentwurf der Landesregierung beraten. Die Koalitionsfraktionen aus SPD, CDU und Grünen sowie die Linksfraktion brachten noch Änderungswünsche ein.

«Ich hoffe, dass der Landtag das Gesetz im ersten Quartal 2024 beschließen wird», sagte Stübgen. «Ich bin etwas überrascht, dass das Gesetz so lange kritisch in der Koalition diskutiert wird.»

Geplant ist unter anderem, die Frist für Kontakt- und Rückkehrverbote für Gewalttäter von 10 auf 14 Tage verlängern zu können. In Hochrisikofällen wie bei potenziellen Sexual- und Gewaltstraftätern sowie zur Kontrolle von Auflagen sollen elektronische Fußfesseln erlaubt werden. Den Einsatz von Bodycams - kleinen Körperkameras - in einer Wohnung lehnen die Grünen ab.

Die Koalitionsfraktionen wollen eine doppelte Überprüfung des Rückkehrverbots statt einer einmaligen Prüfung, wie SPD-Innenpolitiker Uwe Adler am Mittwoch im Innenausschuss sagte. Die Opfer sollten zudem neben polizeilicher auch psychosoziale Beratung in Anspruch nehmen können. Die Koalition halte den Gesetzentwurf für dringend geboten und unterstütze ihn. Die oppositionelle Linksfraktion forderte, die Fußfessel zu streichen. Das sei ein schwerer Eingriff in die Grundrechte, sagte die Linke-Abgeordnete Marlen Block, die auch Ausschussvorsitzende ist.

© dpa
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