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Bußgelder für illegalen Cannabis-Konsum

Seit dem 1. April darf jeder Erwachsene Cannabis besitzen und konsumieren. Dabei gelten jedoch gesetzliche Grenzen. Bei Verstößen drohen in Hamburg nun ähnlich hohe Bußgelder wie in Bayern.
Cannabis-Legalisierung
Eine Frau hält einen Joint in der Hand. © Annette Riedl/dpa

Gut einen Monat nach der Legalisierung des Cannabiskonsums in Deutschland hat der Hamburger Senat einen Katalog von Bußgeldern für Gesetzesverstöße erlassen. Wer mehr als die erlaubten 25 Gramm Haschisch oder Marihuana auf der Straße dabeihat oder 50 Gramm in der Wohnung besitzt, kann mit 500 bis 1000 Euro zur Kasse gebeten werden. Bei mehr als 30 Gramm unterwegs oder mehr als 60 Gramm zu Hause gibt es eine Strafanzeige. Laut Gesetz können dann eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft folgen. Der Bußgeldkatalog trat bereits am Mittwoch in Kraft, wie die Innenbehörde mitteilte.

1000 Euro für Konsum in Gegenwart eines Kindes oder Jugendlichen

Für den Konsum vor Minderjährigen droht in Hamburg ein Bußgeld von 1000 Euro. Wer in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen oder öffentlichen Sportstätten einen Joint raucht, riskiert 500 Euro Strafe. Der Mindestabstand von diesen Einrichtungen beträgt 100 Meter Luftlinie. «Die hohen Geldstrafen sollen dabei eine abschreckende Wirkung entfalten, um insbesondere die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche zu unterbinden und diese zu schützen», erklärte die Innenbehörde.

500 Euro für Konsum in der Fußgängerzone

Ebenfalls 500 Euro muss zahlen, wer zwischen 7.00 und 20.00 Uhr in einer Fußgängerzone kifft. Bei nicht ordnungsgemäßer Lagerung von Cannabis in der eigenen Wohnung werden 500 bis 750 Euro fällig. Richtig teuer werden kann die Einfuhr von Cannabissamen aus Nicht-EU-Ländern zu Geschäftszwecken: Das Bußgeld beträgt 100 bis 30 000 Euro.

Wer in einem militärischen Bereich Cannabis - egal wie viel - in der Tasche hat, riskiert in Hamburg jetzt ein Bußgeld von 500 bis 1000 Euro. Als militärischer Bereich gilt in Hamburg unter anderem die Universität der Bundeswehr im Stadtteil Jenfeld. Der Anbau von Cannabis auf einem Militärgelände wird mit 750 bis 1250 Euro geahndet.

Innensenator: Cannabisgesetz «auf ganzer Linie unausgereift»

Innensenator Andy Grote (SPD) bedauerte, dass der Bund in seinem bundesweit geltenden Gesetz keine Sanktionen bei Verstößen festgelegt hat. «Dass das ausgeblieben ist, zeugt einmal mehr von einem Gesetz, das auf ganzer Linie unausgereift ist», erklärte Grote. Mit dem jetzt festgelegten Bußgeldkatalog wolle der Senat zumindest dafür sorgen, dass die noch geltenden Einschränkungen eingehalten werden. «Insbesondere wollen wir dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu Cannabis haben», betonte der Senator.

Bayern hat seit einem Monat Bußgeldkatalog

Bayern hatte bereits vor einem Monat einen Bußgeldkatalog in Kraft gesetzt. Seitdem werden auch im Freistaat 1000 Euro für Cannabis-Konsum in Gegenwart von Minderjährigen fällig. Zudem hat Bayern das Kiffen auf Volksfesten wie dem Oktoberfest und in Biergärten verboten. Ziel sei, Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen, hatte die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) erklärt. Das sei besonders für den Kinder- und Jugendschutz wichtig.

Wirkstoffgehalt spielt keine Rolle

Wie die Menge von Cannabis in Hamburg bestimmt wird und ob der Wirkstoffgehalt dabei eine Rolle spielt, konnte ein Sprecher der Innenbehörde nicht sagen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums haben Cannabisblüten (Marihuana) im Durchschnitt einen THC (Tetrahydrocannabinol)-Gehalt von 14 Prozent. Das Cannabisharz (Haschisch) enthält zu 20 Prozent THC. Im Hamburger Bußgeldkatalog heißt es lediglich, dass sich die genannten Mengen bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze auf das Gewicht nach dem Trocknen beziehen.

Linke: Kriminalisierung durch die Hintertür

Die Linksfraktion in der Bürgerschaft kritisierte den Bußgeldkatalog. «Diese hohen Bußgelder sind unangemessen und bedeuten eine Kriminalisierung von Cannabiskonsum durch die Hintertür», erklärte die justizpolitische Sprecherin der Fraktion, Cansu Özdemir.

© dpa
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