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Gefängnis-Psychiater: Verdacht auf Psychose bei Ibrahim A.

Im Prozess um die tödlichen Messerstiche von Brokstedt geht es wesentlich um den psychischen Zustand des Angeklagten. Ein Hamburger JVA-Arzt berichtet im Prozess von seiner Verdachtsdiagnose.
Fortsetzung Prozess wegen Mordes im Fall Brokstedt
Der Angeklagte (3.v.l) wird in den Gerichtssaal gebracht. © Christian Charisius/dpa/Archivbild

Ein Arzt der Hamburger Justizvollzugsanstalt Billwerder hat im Mordprozess um den tödlichen Angriff im Regionalzug in Brokstedt über seine Verdachtsdiagnose einer impulsiven Persönlichkeitsstörung und einer Psychose beim Angeklagten berichtet. In der JVA hatte der Angeklagte Ibrahim A. bis wenige Tage vor der Tat in Untersuchungshaft gesessen. Er habe berichtet, über längere Zeit Klopfgeräusche aus der Zelle über ihm gehört zu haben und deswegen selbst geklopft zu haben, sagte der Arzt am Montag vor dem Landgericht Itzehoe. Der Zeuge ist als Psychiater am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf tätig und hält Sprechstunden in der JVA ab.

Ibrahim A. habe in Gesprächen oft distanzlos reagiert und auf ernste Fragen überzogen und fratzenartig gelächelt. «Er hat einen unpässlich fröhlichen Eindruck gemacht», sagte der Zeuge. Allerdings habe er verneint, Stimmen zu hören. Es habe keine Hinweise auf Sinnestäuschungen gegeben. Die Gespräche seien eher kurz gewesen, weil der Angeklagte keinen größeren Bedarf geäußert habe. Er habe von sich selbst gesagt, er sei nicht psychisch krank. «Auf Nachfrage ging es ihm letztlich gut.»

Ibrahim A. steht seit Juli 2023 vor Gericht, weil er am 25. Januar 2023 im Regionalzug von Kiel nach Hamburg ein Messer gezogen und auf Fahrgäste eingestochen hat. Der Angeklagte streitet die Taten nicht ab. Zwei junge Menschen starben, vier Fahrgäste wurden schwer verletzt.

Die Staatsanwaltschaft hält den Palästinenser für voll schuldfähig. Er habe aus Frustration über einen für ihn erfolglosen Termin bei der Ausländerbehörde in Kiel gehandelt. Die Verteidigung geht dagegen von einer psychischen Erkrankung des Angeklagten aus und fordert seine Verlegung von der Untersuchungshaft in eine Psychiatrie. Der Prozess wird von einem psychiatrischen Gutachter begleitet.

Aktuell sind noch vier weitere Termine bis zum 26. April geplant.

© dpa
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