Um ein Überspringen der Geflügelpest auf weitere Nutztierbestände zu verhindern, habe das Veterinäramt einen Sperrbezirk von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von weiteren sieben Kilometern Umkreis eingerichtet, der bis in den Kreis Rendsburg-Eckernförde hineinreiche. In der Sperrzone gelten strenge rechtliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Die Geflügelpest ist eine Tierseuche, die bei Vögeln zu massenhaftem Verenden führen kann.
Geflügelpest bei Hühnern im Kreis Schleswig-Flensburg
In einem Betrieb für Hühnerhaltung im Kreis Schleswig-Flensburg ist die Geflügelpest nachgewiesen worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) habe am Samstag eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt, teilte das Landwirtschaftsministerium am Montag mit. Nach Angaben des Leiters des Kreis-Veterinäramts, Volker Jaritz, müssen in dem Betrieb in der Gemeinde Selk rund 4000 Legehennen getötet werden. Er gehe davon aus, dass die Geflügelpest durch infizierte Wildvögel übertragen worden sei.
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