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Gericht: Nicht zuständig im Sorgerechtsstreit Block

Seit Jahren streitet die Tochter des Block-House-Gründers mit ihrem Ex-Mann um ihre Kinder. Jetzt erklärt sich die deutsche Justiz für nicht mehr zuständig in dem Sorgerechtsstreit.
Unternehmerin Christina Block
Die Unternehmerin Christina Block spricht auf einer Pressekonferenz. © Daniel Reinhardt/dpa

Im Sorgerechtsstreit zwischen der Hamburger Unternehmerin Christina Block und ihrem Ex-Mann sind deutsche Gerichte nach einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) nicht mehr zuständig. Nach einem am Dienstag bekannt gegebenen Beschluss vom Montag fehlt es den deutschen Gerichten wegen des inzwischen verfestigten Lebensmittelpunktes der beiden Kinder in Dänemark an der internationalen Zuständigkeit für Entscheidungen über das Sorgerecht. (12 UF 139/23)

Das OLG bestätigte die entsprechende erstinstanzliche Entscheidung des Familiengerichts, gegen die die Mutter Beschwerde eingelegt hatte. Mit Beschluss vom 17. Oktober 2023 hatte das Familiengericht die Sorgerechtsanträge beider Elternteile als unzulässig zurückgewiesen.

Der Fall hatte zuletzt für Aufsehen gesorgt, weil die Kinder in der Silvesternacht von bislang Unbekannten aus Dänemark nach Deutschland gebracht worden waren. Sie waren wenige Tage bei der Mutter in Hamburg und wurden dann nach einer Gerichtsentscheidung zurück zum Vater nach Dänemark gebracht. Christina Block und der Vater ihrer Kinder hatten im August 2005 geheiratet, etwa zehn Jahre später folgte die Scheidung. Der Vater hatte die Kinder im Sommer 2021 nach einem vereinbarten Besuch nicht zurück nach Deutschland geschickt.

Grundlage für die Regelung der elterlichen Sorge ist nach Gerichtsangaben das Haager Kinderschutzübereinkommen von 1996. Zuständig für sorgerechtliche Entscheidungen, die über Eilanordnungen hinausgehen, sind danach die Behörden des Landes, in dem die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Dieser habe sich in Deutschland befunden, als die Kinder im August 2021 von einem Besuchswochenende in Dänemark entgegen der Absprache nicht zurückgebracht wurden.

Inzwischen sei der Aufenthaltsort der Kinder aber Dänemark. Dabei komme es nicht darauf an, dass der Wechsel der Obhut im Jahr 2021 unrechtmäßig gewesen sei, führte das Gericht aus. Entscheidend sei, dass alle rechtlichen Schritte in Dänemark zur Rückführung der Kinder erfolglos geblieben seien und die Kinder sich in zweieinhalb Jahren in ihrem neuen Umfeld eingelebt hätten.

Gegen die Entscheidung ist nach Angaben des Oberlandesgerichts kein Rechtsmittel mehr möglich. Fragen des Sorgerechts würden nun voraussichtlich durch ein dänisches Gericht geklärt.

© dpa
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