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Mann täuscht Tod in Ostsee vor: Nun doch eine Haftstrafe?

Ein Ehepaar täuscht den Tod des Mannes vor, um Geld aus Versicherungen zu kassieren. Obwohl bereits ein Urteil gesprochen wurde, stehen beide erneut vor Gericht. Die Anwaltschaft erwägt Haftstrafen.
Auftakt Prozess um versuchten Betrug
Die beiden Angeklagten sitzen im Gerichtssaal. © Markus Scholz/dpa

Sein vorgetäuschter Tod auf der Ostsee sollte einer Familie mehr als vier Millionen Euro einbringen. Doch der heute 56-jährige Mann aus Kiel und seine gleichaltrige Ehefrau flogen auf, bevor sie bei 14 Lebens- und Unfallversicherungen abkassieren konnten. Mehr als vier Jahre nach der Tat hat sich das Ehepaar am Freitag erneut wegen versuchten Versicherungsbetruges in 13 Fällen vor dem Landgericht in Kiel verantworten müssen. Die im ersten Prozess verkündeten Freisprüche waren zuvor vom Bundesgerichtshof in Leipzig aufgehoben worden.

Dieses Mal könnte der Prozess um gemeinschaftlich begangenen versuchten Versicherungsbetrug endgültig auf das Urteil zusteuern. Dieses soll bereits am 8. März verkündet werden. Die Frage bis zur Verkündung bleibt, ob die versuchten Betrüge in den 13 Fällen auch Konsequenzen haben werden. Denn zuvor war das Ehepaar im Jahr 2021 nur in einem Fall zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Die Verteidigung war damals überzeugt, dass das Paar bei der Umsetzung des gemeinsamen Tatplans nicht über straflose Vorbereitungshandlungen hinausgekommen waren. Auch der Vorsitzende Richter folgte beim ersten Prozess dieser Logik, da nach seinen Angaben die Angeklagten nur dem einem Fall mit der unmittelbaren Auszahlung des Geldbetrags einer Unfallversicherung hätte rechnen können.

Die Staatsanwaltschaft geht beim Prozesstag am Freitag weiter von vorsätzlichem Betrug aus und zieht es laut des Richters nicht mehr in Betracht, dass der Ehemann erneut nur eine Bewährungsstrafe bekommen könnte. Es drohe aus Sicht der Anwaltschaft hingegen eine Haftstrafe. Der Verteidigung zufolge wollen sich die Angeklagten zunächst nicht äußern.

Doch was war vorgefallen? Das Ehepaar soll im Oktober 2019 den Tod des Mannes durch ein Bootsunglück vorgetäuscht haben, um so gut vier Millionen Euro von Lebens- und Unfallversicherungen ausgezahlt zu bekommen. Dafür wurde damals extra ein Motorboot beschafft, das auf der Ostsee sank. Die Ehefrau meldete drei Tage später ihren Mann als vermisst, doch die Polizei schöpfte früh Verdacht. Ein Gutachter stellte Manipulationen am Boot fest, zudem gaben sich die Versicherungen nicht mit einer einfachen Todesmeldung der Polizei zufrieden, sondern forderten eine Sterbeurkunde.

Statt in der Ostsee untergegangen zu sein, hatte sich der Mann monatelang in Hamburg und auch bei seiner Mutter im niedersächsischen Schwarmstedt versteckt. Dort entdeckten ihn Polizisten Anfang Mai 2020 hinter Kisten versteckt auf dem Dachboden. Zur Auszahlung der Gelder aus den 14 Risiko-Lebens- und Unfallversicherungen kam es nicht.

2021 hatte das Landgericht den heute 56-Jährigen und seine gleichaltrige Frau wegen versuchten Betrugs einer Unfallversicherung zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise einem Jahr verurteilt. Bei dieser Verurteilung wurde das Ehepaar aber nur in einem von insgesamt 14 angeklagten Fällen von Versicherungsbetrug schuldig gesprochen.

In den 13 anderen Fällen von versuchtem Betrug anderer Versicherungen wurden die Angeklagten freigesprochen, denn sie hätten hier ohne weitere Schritte wie die Vorlage einer Sterbeurkunde nicht mit Auszahlungen rechnen können, argumentierte das Gericht. Daher sei es bei straflosen Vorbereitungshandlungen geblieben.

Diese 13 Freisprüche sind es nun, die der Bundesgerichtshof aufhob und um die nun erneut im Landgericht verhandelt werden müssen. Der Gerichtshof beanstandete, dass das Gericht nicht geprüft habe, ob die Angeklagten sich stattdessen wegen Verabredung zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrug oder wegen des betrügerischen Abschlusses der Versicherungsverträge strafbar gemacht hätten.

© dpa ⁄ Felix Müschen, dpa
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