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Messerstiche in Einkaufszentrum: Haftstrafe für 27-Jährigen

In einem Einkaufszentrum in der Flensburger Innenstadt werden drei Männer mit Messerstichen verletzt. Nun hat das Landgericht Flensburg sein Urteil verkündet.
Prozess gefährliche Körperverletzung
Der angeklagte Mann (M) sitzt zwischen Verteidiger Prof. Bock (r.) und Dolmetscher Dakori. © Birgitta von Gyldenfeldt/dpa

Weil er vor rund fünf Jahren drei Männer in einem Flensburger Einkaufszentrum mit einem Messer verletzt hat, ist ein heute 27-Jähriger am Mittwoch vom Landgericht Flensburg zu einer Haftstrafe von drei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Wegen der langen Verfahrensdauer gelten drei Monate bereits als verbüßt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im November 2018 im unteren Erdgeschoss der Flensburg Galerie in der Innenstadt drei Männer mit einem Klappmesser zum Teil lebensgefährlich verletzt hat. Der Angeklagte hatte sich mit seinem Onkel dazu verabredet, einen Mann zur Rechenschaft zu ziehen und «körperlich zu züchtigen», weil dieser ihn am Vortag im Beisein seiner Verlobten und deren Schwester beleidigt, geschlagen und verletzt hatte, wie die Vorsitzende Richterin sagte. Eine Tötungsabsicht nahm das Gericht nicht an. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.

Der Onkel des Angeklagten hatte am Tattag nach Auffassung des Gerichts zunächst den Kontrahenten seines Neffen geschlagen. Als einer von dessen Bekannten mit Pfefferspray eingriff, zückte der Angeklagte ein mitgebrachtes Messer, und verletzte diesen mit Messerstichen - weil er seine Revanche gefährdet sah und wütend wurde, wie die Vorsitzende Richterin sagte. Ein unbeteiligtes Brüderpaar, das hinzukam und deeskalieren wollte, wurde ebenfalls mit Messerstichen verletzt. Einer der Männer musste notoperiert werden. Dabei wurde ihm unter anderem eine durch den Stich verletzte Niere entfernt. Er leidet nach Angaben der Vorsitzenden Richterin noch heute körperlich und psychisch unter dem Vorfall.

Die Staatsanwaltschaft hat eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung beantragt. Der Verteidiger hat auf Freispruch plädiert, da sich der Angeklagte in einer Notwehrlage, wenigstens einer vermeintlichen Notwehrlage, befunden habe. Hilfsweise hatte er eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung auf Bewährung beantragt.

© dpa
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