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Schuss durch Wohnungstür: Sieben Jahre Haft für Mordversuch

Ein Mann schießt mit einem Gewehr durch die Tür seiner pakistanischen Nachbarin. Das Landgericht Hamburg ist überzeugt: Auch Rassismus war dafür ausschlaggebend. Nun soll der Mann für mehrere Jahre ins Gefängnis.
Prozess gegen Mann wegen Mordversuchs
Prozess gegen Mann wegen Mordversuchs. © Daniel Bockwoldt/dpa Pool/dpa

Wegen versuchten Mordes aus rassistischen Motiven hat das Landgericht Hamburg einen Angeklagten zu sieben Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung der Strafkammer schoss der Deutsche am 27. Mai dieses Jahres mit einem Repetiergewehr durch die geschlossene Wohnungstür seiner pakistanischen Nachbarin in Hamburg-Niendorf. Sein Vorhaben habe sich nicht gegen eine bestimmte Person, sondern gegen beliebige, sich in der Wohnung aufhaltende Personen gerichtet, sagte die Vorsitzende Richterin, Jessica Koerner, am Donnerstag. Die Kammer sprach den 49 Jahre alten Angeklagten zudem wegen des unerlaubten Führens einer Schusswaffe samt Munition und wegen Sachbeschädigung schuldig.

Das Gericht blieb damit etwas unter der Forderung der Staatsanwältin, die acht Jahre Haft gefordert hatte. Maximal fünf Jahre, wie von der Verteidigerin beantragt, wären aufgrund des Vorliegens zweier Mordmerkmale - der Bagatellisierung der Tat durch den Angeklagten und seines Gedankenguts - zu wenig gewesen, sagte Koerner. Es sei zumindest ein bedingter Tötungsvorsatz festzustellen - für eine Tötungsabsicht lägen hingegen keine belastbaren Anhaltspunkte vor. Der Angeklagte habe allerdings zumindest billigend in Kauf genommen, dass die nach eigenen Angaben schwangere Nachbarin oder eine andere Person durch den Schuss getroffen würden.

Mit Blick auf ein Motivbündel aus Fremdenfeindlichkeit, persönlicher Frustration und aufgestautem Aggressionspotenzial seien niedrige Beweggründe gegeben. Von seinem rassistischen Gedankengut habe sich der 49-Jährige entgegen seiner Behauptung nie distanziert. Vielmehr habe er sich in Videoaufnahmen auch kurz vor der Tat noch rassistisch geäußert. Außerdem liege das Mordmerkmal der Heimtücke vor - der Angeklagte habe seine 25-jährige Nachbarin in einem geschützten Raum - ihrem eigenen Zuhause - überfallen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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