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Tod nach Zahnbehandlung: Zwei Ärzte vor Gericht

Ein 18-Jähriger mit kaputten Zähnen hat Angst vor einer Behandlung. Deshalb wird eine Vollnarkose vereinbart - doch der Patient stirbt. Nun sagen zwei angeklagte Ärzte in Hamburg vor Gericht aus.
Prozess wegen Körperverletzung mit Todesfolge
Die Angeklagte (r) sitzt weinend im Sitzungssaal im Strafjustizgebäude zu Beginn des Prozesses. © Marcus Brandt/dpa

Ein 18-Jähriger mit zahlreichen kaputten Zähnen und großen Schmerzen hat riesige Angst vor einer Behandlung. Zusammen mit seiner Mutter geht er 2016 in eine Zahnarztpraxis in Hamburg-Altona, will eine Vollnarkose. Doch bei dem mehrstündigen Termin kommt es zum Herz-Kreislauf-Versagen, der junge Mann stirbt kurz darauf in einem Krankenhaus. Knapp acht Jahre später hat am Donnerstag der Prozess vor dem Hamburger Landgericht gegen den Narkosearzt und die Zahnärztin begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gemeinschaftliche Körperverletzung mit Todesfolge vor.

Die Anklage ist überzeugt, dass der 18-Jährige nicht ordnungsgemäß über alle Risiken, alternative Behandlungsmethoden und die Art der Narkose-Überwachung aufgeklärt wurde. Bei deren voller Kenntnis hätte der junge Mann dem Eingriff nicht zugestimmt, meint die Staatsanwaltschaft. Wegen der unsachgemäßen Narkose-Führung sei es zu dem Herz-Kreislauf-Versagen gekommen. Dies sei vom Anästhesisten falsch gedeutet worden. Der Rettungsdienst sei zu spät alarmiert worden.

Anästhesist räumt Fehler ein: «Ich habe eine Tragödie verursacht»

Zum Prozessauftakt räumte der Anästhesist Fehler ein. «Ich habe eine Tragödie verursacht», sagte der 67-Jährige. «Er ist unter meiner Behandlung gestorben.» Er habe dem 18-Jährigen helfen wollen, seine Angst zu besiegen. Dabei habe er sich zu sehr auf das Menschliche und zu wenig auf die notwendigen Geräte konzentriert und als Arzt versagt. Der Angeklagte bat die Familie um Entschuldigung. Die Mutter und die Tochter des Gestorbenen sind Nebenkläger.

Unter Tränen berichtete anschließend die Zahnärztin von den schrecklichen Ereignissen. Der 18-Jährige sei wegen seiner Ängste seit Jahren nicht mehr beim Zahnarzt gewesen, seine Zähne seien in einem sehr schlechten Zustand gewesen. Das habe er schon seit längerer Zeit nur mit Schmerzmitteln ausgehalten. Eine vollständige Untersuchung habe er abgelehnt, man habe aber zumindest Röntgenbilder machen können. Sie habe dem Patienten Möglichkeiten wie Lachgas oder Hypnose genannt, er habe aber weiterhin eine Vollnarkose gewünscht, erklärte die 46-Jährige. «Er wollte während der Behandlung schlafen, er wollte nichts mitbekommen.»

In einer Zahnklinik habe sie vergeblich angefragt, ob dort eine solche Behandlung unter Vollnarkose möglich sei. Sie habe dann den Narkosearzt hinzugezogen, den sie bei früheren Begegnungen als erfahrenen Mediziner kennengelernt habe. Er habe ihr versichert, eine auf mehrere Stunden angelegte Zahnbehandlung unter Vollnarkose sei bei einem so jungen Menschen kein Problem. Als Termin in der Zahnarztpraxis wurde der 27. Mai 2016 angesetzt. «Ich war der festen Überzeugung, meine Sorgfaltspflicht erfüllt zu haben», betonte die Zahnärztin.

Zahnärztin belastet der Tod des 18-Jährigen sehr - «Es ging alles so schnell»

Zuerst sei die Narkose problemlos verlaufen. Sie habe nach einer Zeit den Raum verlassen, um in ihrem Labor etwas anzufertigen. In der Zeit hätte eine Kollegin schon einmal die Frontzähne saniert. Doch bei ihrer Rückkehr sei alles anders gewesen. «Ich sah sofort, dass die Behandlung unterbrochen war.» Der Zustand des Patienten habe sich verschlechtert. Sie habe den Anästhesisten gefragt, ob sie den Notarzt verständigen solle. «Er sagte Nein, er habe die Situation im Griff», berichtete die Praxis-Inhaberin. «Es ging alles so schnell.» Schließlich habe sie einen Rettungswagen angefordert. Doch der 18-Jährige starb noch am Abend im Krankenhaus. Sein Tod tue ihr unendlich leid und belaste sie sehr, sagte die Zahnärztin.

Der Prozess wird am Montag fortgesetzt. Das Gericht hat bislang insgesamt zehn Verhandlungstage bis Ende Juni angesetzt.

© dpa ⁄ Stephanie Lettgen, dpa
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